Saisonarbeitskräfte: Arbeitsaufnahme 2 Wochen vorher melden



Informationen für landwirtschaftliche Betriebe zur Test- und Anzeigepflicht von Saisonarbeitskräften.

(ir) Für die Test- und Anzeigepflicht von Saisonarbeitskräften teilt das Landratsamt Pfaffenhofen folgendes mit: Eine Anzeigepflicht der Saisonarbeitskräfte besteht für alle Betriebe – unabhängig von Betriebsgröße und Beschäftigtenanzahl. Die Arbeitsaufnahme muss 14 Tage vor Beschäftigungsbeginn beim Landratsamt angezeigt werden.



Die Testpflicht gilt nur für landwirtschaftliche Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten. Die Beschäftigten dieser Betriebe benötigen bei Tätigkeitsbeginn ein ärztliches Zeugnis, das bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für eine Coronavirus-Infektion vorliegen. Verfügen die Beschäftigten über kein ärztliches Zeugnis aus der Heimat, können sich die betroffenen Betriebsinhaber bezüglich einer Testung an das Gesundheitsamt wenden, welches einen kostenlosen Test für die Saisonarbeitskräfte organisiert.



Das Landratsamt steht hier bereits in enger Abstimmung mit dem Hopfenpflanzerverband, damit die Testung der Saisonarbeitskräfte zur Hopfenernte möglichst reibungslos läuft.



Für die Saisonarbeiter in Betrieben mit bis zu zehn Beschäftigten besteht keine Testpflicht, soweit die Saisonkräfte nicht aus Risikogebieten einreisen. Auf Wunsch können sich aber auch Saisonarbeiter, die keiner Testpflicht unterliegen, kostenlos testen lassen.



Bei Fragen rund um die Testpflicht von Beschäftigten in landwirtschaftlichen Betrieben steht das Pfaffenhofener Gesundheitsamt unter der Telefonnummer (0 84 41) 27-14 39 telefonisch oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. zur Verfügung.



Alle Hopfenpflanzer, die Unterstützung durch den Hopfenpflanzerverband benötigen, können sich dort telefonisch unter der Rufnummer (0 84 42) 95 72 10-2 00 und per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. melden.