Selbstbestimmt im Alter


 
Vortrag des Gesundheitsamts und der Betreuungsbehörde des Landratsamts Pfaffenhofen.

(ir) Großen Anklang fand kürzlich der Vortrag „Selbstbestimmt im Alter“ mit den Themenschwerpunkten „Vollmacht, Patientenverfügung und Pflege im Alter“ in Manching statt. Eingeladen zu der Veranstaltung hatten das Gesundheitsamt Pfaffenhofen in Kooperation mit der Betreuungsbehörde des Landratsamts und dem Bürgerverein Markt Manching. Der Vortrag war Teil der Schwerpunktkampagne Mein Freiraum. Meine Gesundheit. In jedem Alter. des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege.

In unserer Gesellschaft des langen Lebens bekommen Prävention und Gesundheitsförderung eine immer größere Bedeutung. Aber was passiert, wenn man durch eine Krankheit oder einen Unfall nicht mehr für sich selbst entscheiden kann? "Besonders vielschichtig sind die Herausforderungen, die demenzielle Erkrankungen mit sich bringen“, unterstrich Susanne Hager vom Gesundheitsamt Pfaffenhofen. Leider nehme die Anzahl der Demenzerkrankungen stetig zu. „Unser Ziel ist es daher, in der Bevölkerung ein Bewusstsein dafür zu schaffen, warum es so wichtig und notwendig ist, sich mit dem Thema Vollmacht und Patientenverfügung auseinander zu setzen“, so Susanne Hager weiter.

Dorothea Schweigard, Referentin des Abends und Ärztin am Gesundheitsamt: „Mit der Vorsorgevollmacht können Sie einer anderen Person das Recht einräumen, in Ihrem Namen stellvertretend zu handeln, damit im Ernstfall in Ihrem Sinne entschieden wird. Die Vollmacht kann sich auf die Wahrnehmung bestimmter einzelner oder aber auch aller Angelegenheiten beziehen. Sie gibt den Betroffenen die Möglichkeit, die Bestellung eines Betreuers oder einer Betreuerin durch das Betreuungsgericht zu vermeiden. Mit der Patientenverfügung formulieren Sie vorsorglich Ihren Willen für kritische Krankheitssituationen, in denen Sie nicht mehr in der Lage sind, in eine ärztliche Behandlung einzuwilligen oder eine ärztliche Maßnahme abzulehnen. Kann sich ein Patient nicht mehr äußern, ist dessen mutmaßlicher Wille ausschlaggebend.“



Die Erfahrung zeige, dass bei diesem Themengebiet oft Begrifflichkeiten durcheinandergeworfen werden. So sei zum Beispiel der Unterscheid zwischen Vollmacht und Patientenverfügung oft nicht klar oder werde sogar verwechselt. “Es existiert gerade in diesem Bereich viel Halbwissen. Mein Ziel ist es, dass am Ende meines Vortrags die einzelnen Begriffe dieses komplexen Themengebietes für die Teilnehmer deutlich werden und klar zu unterscheiden sind“, so die Referentin.

Die Ärztin gestaltete den Vortrag sehr offen, um Raum für die vielen Fragen der Teilnehmer zu schaffen. Dadurch entstand eine angeregte Diskussion mit den Zuhörerinnen und Zuhörern.

Für ergänzende Ausführungen stand bei der Veranstaltung Richard Lechner, Leiter der Betreuungsbehörde am Landratsamt Pfaffenhofen zur Verfügung. „Bei Fragen können Sie uns jederzeit kontaktieren und einen Termin mit uns in der Betreuungsbehörde vereinbaren. Dann können wir gezielt ihre persönlichen Anliegen zur Vollmacht und Betreuungsverfügung durchsprechen“, so Richard Lechner.



Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhielten zudem eine Notfallmappe des Landkreises Pfaffenhofen, die auch im Rahmen der Veranstaltung erläutert wurde. In der Notfallmappe sind wichtige Hinweise sowie Vordrucke zu Vollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung aufgenommen. Das Faltblatt zum Betreuungsrecht und die Notfallmappe sind kostenlos in den jeweiligen Stadt- und Gemeindeverwaltungen, im Landratsamt Pfaffenhofen und in der Außenstelle Nord in Vohburg erhältlich.

Fragen zu den Themen Vollmacht und Betreuungsverfügung beantworten gerne die Mitarbeiter der Betreuungsbehörde: Anna-Maria Lederhofer unter der Telefonnummer (0 84 41) 27-3 48, Sonja Bayerle unter der Telefonnummer (0 84 41) 27-3 47, Stefanie Koch unter der Telefonnummer (0 84 41) 27-2 64 und Richard Lechner unter der Rufnummer (0 84 41) 27-2 31.

Susanne Hager: „Sollten Sie auch Interesse an einem Vortrag zum Thema „Mein Freiraum. Meine Gesundheit. In jedem Alter.“ für Ihren Verein oder für Ihre Gemeinde haben, können Sie sich gerne unter der Telefonnummer (0 84 41) 27-14 19 an mich wenden.“