Grippe – Sie können sich schützen


 
Das Gesundheitsamt informiert über die echte Grippe und grippale Infekte wie Erkältungen.

(ir) Im Herbst und Winter, wenn das Wetter oft kalt, nass und wechselhaft ist, steigt in der Regel das Risiko, an einer Grippe zu erkranken. Das Gesundheitsamt am Pfaffenhofener Landratsamt nimmt dies zu Anlass, umfassend zur Grippeschutzimpfung zu informieren. In der vergangenen Woche hat das Gesundheitsamt in Senioreneinrichtungen im Landkreis eine Aufklärungsaktion durchgeführt.

Grippe oder Erkältung?
Die echte Grippe, auch Influenza genannt, ist eine hoch ansteckende und ernstzunehmende Erkrankung, die durch Influenzaviren ausgelöst wird. Es kann zu schweren Krankheitsverläufen kommen. Sie tritt meistens in Form einer schweren Atemwegserkrankung auf.

Das Influenzavirus hat einige Eigenschaften, die den anderen Atemwegsviren ähneln: Sie treten vermehrt in den Wintermonaten auf. Influenzaviren wie auch andere Atemwegsviren werden beim Husten, Niesen, Hände schütteln, Umarmen oder Küssen, teils auch über mit Viren kontaminierte Oberflächen weitergegeben.

Unterschiede zwischen Grippe (Influenza) und anderen Erkältungskrankheiten im Vergleich:

Grippe – Sie können sich schützen



Grippeschutzimpfung
Es gibt jedoch zwei nennenswerte Unterschiede zu den anderen Atemwegsviren. Einerseits ist es die Schwere der Erkrankung und ferner kann man sich gegen Influenza durch eine Impfung schützen.

Impfempfehlung
„Das Expertengremium der Ständigen Impfkommission (STIKO) erarbeitet auf der Grundlage der neusten wissenschaftlichen Erkenntnisse regelmäßig aktualisierte Impfempfehlungen für die Bevölkerung. An diesen Vorgaben orientiert sich auch die Impfempfehlung der Ärzteschaft inklusive der Gesundheitsämter“, so Dr. Martina Kudernatsch vom Gesundheitsamt Pfaffenhofen.

Gegen Grippe sollten sich insbesondere die Menschen impfen lassen, die ein erhöhtes Risiko für schwere Verläufe haben. Hierzu zählen:
• Menschen ab dem 60. Lebensjahr
• Bewohnerinnen und Bewohner von Senioreneinrichtungen
• Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung (wie zum Beipsiel chronische Krankheiten der Atmungsorgane, Herz- oder Kreislaufkrankheiten, Leber- oder Nierenkrankheiten, Diabetes oder andere Stoffwechselkrankheiten, chronische neurologische Grundkrankheiten wie zum Beispiel Multiple Sklerose mit durch Infektionen getriggerten Schüben, angeborene oder erworbene Immundefizienz oder HIV)
• Schwangere ab dem 2. Trimenon, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens ab dem 1. Trimenon

Ebenso besteht eine Impfempfehlung für:
• Personen mit erhöhter Gefährdung, zum Beispiel medizinisches Personal,
• Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr
• Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute Risikopersonen fungieren können
• Personen mit direktem Kontakt zu Geflügel und Wildvögeln



Schutz und Verträglichkeit
Anke Fritzsche, Hygienekontrolleurin am Gesundheitsamt, erläutert: „Der Grippeschutz muss jährlich erneuert werden und nimmt damit eine Sonderstellung unter den Schutzimpfungen ein. Um einen wirkungsvollen Schutz aufzubauen, benötigt der Körper nach der Influenzaimpfung in der Regel zwischen 10 und 14 Tage. Daher ist es ratsam vor Beginn der Grippesaison im Oktober/November zu impfen. Jedoch ist auch zu einem späteren Zeitpunkt die Impfung meist noch sinnvoll. Hierzu sollten Sie sich vom Hausarzt beraten lassen. Die Influenzaimpfung schützt jedoch nicht vor anderen Erkältungskrankheiten, die oftmals umgangssprachlich auch als ‚Grippe‘ bezeichnet werden.“

Der saisonale Influenzaimpfstoff ist in der Regel gut verträglich. In Folge der natürlichen Auseinandersetzung des Organismus mit dem Impfstoff kann es bei der Impfung mit dem Totimpfstoff – wie bei anderen Impfungen auch – vorübergehend zu Lokalreaktionen wie leichten Schmerzen, Rötung und Schwellung an der Impfstelle kommen. Unabhängig vom Impfstoff treten gelegentlich vorübergehend Allgemeinsymptome wie bei einer Erkältung auf: Fieber, Frösteln oder Schwitzen, Müdigkeit, Kopf-, Muskel- oder Gliederschmerzen. In der Regel klingen diese Beschwerden innerhalb von ein bis zwei Tagen folgenlos wieder ab.

„Natürlich bietet kein Impfstoff einen 100 Prozent zuverlässigen Schutz. Diese Schutzwirkung ist abhängig von verschiedenen Faktoren. Trotz jährlicher Anpassung der Impfstoffzusammensetzung kann es vorkommen, dass die zirkulierenden Grippeviren nicht gut mit den im Impfstoff enthaltenen Virusstämmen übereinstimmen. Weitere Faktoren, die die Schutzwirkung vermindern können wären Grunderkrankungen, die mit einer Schwächung des Immunsystems einhergehen und bestimmte Medikamente, die das Immunsystem unterdrücken. Fazit ist jedoch, dass selbst bei einer schwachen Schutzwirkung der Geimpfte profitiert, da durch die Impfung dennoch ein guter Schutz vor schweren Krankheitsverläufen besteht, “ erklärt Kudernatsch.

Insgesamt sind die Impfquoten in den empfohlenen Zielgruppen in Deutschland weiterhin als zu niedrig einzustufen. Dies gilt im besonderen Maße für medizinisches Personal und Schwangere. Da in Deutschland Impfungen nicht zentral zum Beispiel in Form eines Impfregisters dokumentiert werden, muss man zur Bestimmung von Impfquoten gegen die saisonale Influenza Daten aus Haushaltsbefragungen und Abrechnungsdaten heranziehen.

Aktionswoche in Senioreneinrichtungen
Um nochmals auf die Impfmöglichkeit hinzuweisen, führte das Gesundheitsamt Pfaffenhofen in dieser Woche eine Aktion in Senioreneinrichtungen des Landkreises durch. Heimbewohner, Angehörige und auch das Pflegepersonal erhielten gezielt Informationen. Positiv anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass viele Bewohner der Senioreneinrichtungen berichteten, dass sie bereits mit ihrem Hausarzt die Impfung besprochen und auch durchgeführt haben.