Sozialhilfeausgaben sinken weiterhin



Die Nettobelastung in der Sozialhilfe betrug für den Landkreis Pfaffenhofen als örtlicher Träger der Sozialhilfe im Jahr 2020 199.000 Euro.

(ir) „Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr einen Rückgang um 174.500 Euro oder 27 Prozent“, berichtet Sozialamtsleiter Siegfried Emmer bei der Vorstellung seines Berichts für das Jahr 2020. Wie der Sozialamtsleiter erläutert, würden die Nettoausgaben je nach Kostenhöhe, Erstattung und Unterhaltsverpflichtungen sehr schwanken. Ein klarer Entwicklungstrend sei daher nicht zu erkennen.



Die laufenden Leistungen in der Hilfe zum Lebensunterhalt sind zuletzt von rund 293.000 Euro im Jahr 2018 auf zirka 215.000 Euro im Jahr 2019 zurückgegangen, was im Einklang mit weiter gesunkenen Fallzahlen stand. „Zum Jahresende 2020 konnten Gesamtausgaben in Höhe von rund 199.000 Euro bilanziert werden. Die Fallzahl ist ebenfalls weiter gesunken auf 32 Personen beziehungsweise Bedarfsgemeinschaften Ende letzten Jahres“, so der Sozialamtsleiter.



Die Belastung pro Einwohner ist bei steigender Bevölkerung konstant rückläufig. Sie beläuft sich bei den beim Landkreis verbleibenden Sozialhilfeaufwendungen im Jahr 2020 auf nur 1,55 Euro je Einwohner (2019: 2,15 Euro, 2018: 3,21 Euro, 2017: 3,99 Euro).



Die gesamten Kreisausgaben für die Grundsicherung für Arbeitssuchende (Kosten der Unterkunft) waren nach einem bisherigen Höchststand im Jahr 2017 mit etwas über 4 Millionen in den Jahren 2018 und 2019 wieder rückläufig. Nach Abzug der schwankenden Bundesbeteiligung verblieben 2017 beim Landkreis Nettoausgaben von 2,1 Millionen Euro, in 2018 1,9 Millionen Euro und 2019 1,75 Millionen Euro. Im Jahr 2020 summierten sich die vom Landkreis verauslagten Gesamtkosten auf rund 3,79 Millionen Euro. Das bedeutet einen Rückgang um 5,5 Prozent.



„Deutlich positiver wirkt sich allerdings auf den Kreishaushalt aus, dass durch gesetzliche Änderungen eine neue Bundesbeteiligungsquote von 72,1 Prozent für das Jahr 2020 festgelegt wurde. Somit verbleiben in der Endabrechnung beim Landkreis für das vergangene Jahr lediglich 1,05 Millionen Euro - seit Jahren der niedrigste Wert“, so Siegfried Emmer.



Wie der Leiter des Sozialamts weiter berichtet, sind die Kosten für die Grundsicherung im Alter und für Erwerbsunfähige (jeweils Kosten für Lebensunterhalt und Unterkunft) gegenüber 2019 leicht angestiegen. Sie summierten sich zum Jahresende 2020 auf rund 2,53 Millionen Euro gegenüber etwas weniger als 2,24 Millionen Euro im Jahr 2019.



Siegfried Emmer: „Das bedeutet eine Steigerung um knapp 13 Prozent. Der Anstieg lässt sich dabei nicht unbedingt anhand der Fallzahlen erklären, denn diese sind nur von 398 Ende 2019 auf 400 Ende 2020 gestiegen.“ Eine größere Rolle würden dabei die gestiegenen Unterkunftskoten sowie die laufenden und einmaligen Bedarfe der Leistungsbezieher spielen.



Bei diesen Leistungen handelt es sich im Übrigen um eine sog. Bundesauftragsverwaltung, das heißt der Bund übernimmt die Kosten für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit vollständig. Der Betrag von knapp 2,53 Millionen Euro belastet somit nicht den Landkreishaushalt.