Waffen müssen gemeldet werden



Waffengesetz ab 1. September 2020 mit neuen Regelungen.

(ir) Wie das Pfaffenhofener Landratsamt mitteilte, treten am Dienstag, 1. September 2020 verschiedene Neuerungen beim Waffengesetz in Kraft. Neu in das Gesetz aufgenommen wurden unter anderem Regelungen für die Anerkennung eines Bedürfnisses für Schalldämpfer für die Jagd oder eine Limitierung von Waffen auf der gelben Sportschützenwaffenbesitzkarte auf zehn Stück (es gilt der Bestandsschutz).



Zudem gelten folgende Neuerungen: Der Erwerb, der Verkauf oder die Vernichtung von Dekorationswaffen ist zukünftig bei der Waffenbehörde anzuzeigen. Salutwaffen sowie Wechselmagazine mit einer Kapazität von mehr als zehn Patronen für Langwaffen oder 20 Patronen für Kurzwaffen sind bis 1. September 2021 anzuzeigen. Besitzer von Salutwaffen können sich im Einzelfall an das Bundeskriminalamt oder das Landratsamt Pfaffenhofen zur näheren Information wenden.



Besitzer von entsprechenden Wechselmagazinen, die vor dem 13. Juli 2017 erworben wurden, können einen Antrag auf Bestandsschutz an die Waffenbehörde am Landratsamt richten. Für Magazine, die nach diesem Datum erworben wurden, kann ein Antrag beim Bundeskriminalamt gestellt werden. Die entsprechenden Formulare sind auf den Homepages der jeweiligen Behörde zu finden.



Neuerungen gibt es auch zu Verschlüssen und sogenannten Gehäusen, die wesentliche Waffenteile sind. Waren sie vor dem 20. Februar 2020 in Besitz, so sind sie bis spätestens 1. September 2021 bei der Waffenbehörde anzuzeigen, einem berechtigten Dritten oder einer Polizeidienststelle zu überlassen. Nicht davon umfasst sind (Holz-)Schäfte von Langwaffen, wenn sie lediglich der Verbesserung der Handhabung der Schusswaffe dienen.



Bei Fragen stehen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Waffenbehörde am Landratsamt Pfaffenhofen unter der Telefonnummer (0 84 41) 27-2 93 und (0 84 41) 27-3 63 und per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. zur Verfügung.