Straßenbauvorhaben nicht genehmigungsfähig


 
Die Regierung von Oberbayern sieht Nachbesserungsbedarf bei der Ortsumfahrung Mühlried und Königslachen.

Unsere Redaktion erreichte das „Blitzlicht der Woche“ von Schrobenhausens Bürgermeister Karlheinz Stephan, das nachfolgend veröffentlicht wird:

„Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

in einem Gespräch bei der Regierung von Oberbayern wurde die Stadt Schrobenhausen, die im Wege der Sonderbaulast für den Freistaat Bayern als Vorhabensträgerin auftritt, darüber informiert, dass nach eingehender Prüfung der Planfeststellungsunterlagen das Straßenbauvorhaben voraussichtlich an Hand der bisher vorgelegten Unterlagen nicht genehmigungsfähig sei.




Die Ortsumfahrung Mühlried und Königslachen führe zu einer erheblichen Beeinträchtigung des prioritären Lebensraum Typs „Auen-Wälder“. Dieser sei als Erhaltungsziel des FFH-Gebiets „Paar und Ecknach“ geschützt. Das Vorhaben führe durch das geplante Brückenbauwerk, welches die Paar mit seinem Altarm im Bereich der Aumühle überspanne, zu nicht vermeidbaren Beeinträchtigungen für zirka 500 Quadratmeter Auwald entlang des Paarufers.

Aufgrund der anzuwendenden naturschutzfachlichen Beurteilungskriterien sei es zwar nicht ausgeschlossen, dass die Ortsumfahrung Mühlried und Königslachen für sich alleine betrachtet die maßgebliche „Erheblichkeitsschwelle“ nicht überschreite. Aufgrund der Inanspruchnahme des Auwaldes durch andere Vorhaben führe aber die Summation mit den Wirkungen der Ortsumfahrung Mühlried und Königslachen in jedem Fall zu einer erheblichen Beeinträchtigung.

Für die Beurteilung der Erheblichkeit seien nach dem geltenden europäischen Naturschutzrecht alle in der Vergangenheit seit Meldung des FFH-Gebiets verwirklichten, genehmigten und in der Zukunft beabsichtigten Eingriffe in den Lebensraumtyp Auwald entlang der Paar (von der Quelle bis zur Mündung) für die Beurteilung der Überschreitung der Erheblichkeitsschwelle heranzuziehen.




Dies bedeute, dass für die Ortsumfahrung Mühlried und Königslachen – wie bei der Südwesttangente geschehen – eine aufwändige Abweichungsprüfung durchzuführen sei, in der insbesondere Varianten zu prüfen seien, die die beschriebene erhebliche Beeinträchtigung vermeiden würden. Weiter müsse in diesem Verfahren zwingend (nachvollziehbar) dargestellt werden, warum die für den Straßenbau sprechenden Argumente höher zu gewichten seien als die vorhabenbedingte Beeinträchtigung des Auwaldes. Ob dies gelinge, sei jedoch fraglich.

Bürgermeister Karlheinz Stephan nahm das Ergebnis der rund zweistündigen Aussprache mit den Regierungsvertretern gefasst auf: „Jetzt ist der Stadtrat am Zug, ob hier ein neuer Anlauf durch die Stadt Schrobenhausen in kommunaler Sonderbaulast gestartet werden soll. Eine Alternative könnte sein, bei der in zwei bis drei Jahren anstehenden Neuaufstellung des Ausbauplans für die Staatsstraßen darauf hin zu wirken, dass die Ortsumfahrung Mühlried und Königslachen von der momentanen Dringlichkeitsstufe zwei hochgestuft wird. Dann läge die Last der Planung und der Finanzierung beim Freistaat.“

Das staatliche Bauamt hat als Schlussfolgerung der Besprechung signalisiert, dass jetzt mit Nachdruck an der höhenfreien Anbindung des Mitterwegs an die B 300 unter Rückbau der derzeitigen Ampelregelung weitergearbeitet werden wird.

Karlheinz Stephan
Erster Bürgermeister“