Geänderte Öffnungszeiten und Führung durch die aktuelle Sonderausstellung.
(ir) Aufgrund der aktuellen Corona-Situation und der anstehenden Feiertage muss das Kelten-Römer-Museum-Manching seine Öffnungszeiten im Dezember 2021 anpassen. Bis zum Jahresende hat das Museum nur an folgenden Tagen für den Publikumsverkehr geöffnet:
Samstag, 18. Dezember 2021 von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Sonntag, 19. Dezember 2021 von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Dienstag, 28. Dezember 2021 von 9:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch, 29. Dezember 2021 von 9:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag, 30. Dezember 2021 von 9:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Ab Sonntag, den 2. Januar 2022, gelten wieder die üblichen Öffnungszeiten.
Am Mittwoch, den 29. Dezember 2021, bietet das Kelten-Römer-Museum-Manching um 14:00 Uhr eine offene Führung durch die aktuelle Sonderausstellung „Kunst in Miniatur – Antike Gemmen aus Bayern“ an. Gemeinsam mit der Archäologin Jasmin Braun B.A. begeben sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf eine spannende Zeitreise durch die Jahrhunderte und tauchen in die faszinierende Miniaturkunst geschnittener Schmucksteine ein.
Auf die Gäste warten farbig schillernde, reich bebilderte Gemmen, die im Altertum nicht allein als modische Accessoires und Statussymbole dienten, sondern auch zum Siegeln von Dokumenten, als Glücksbringer oder Liebesgeschenke. Bemerkenswerterweise sind für alle Schmucksteine in der Ausstellung jeweils ihr bayerischer Fundort und meist sogar ihr archäologischer Kontext belegt. Damit können sie Auskunft über das Leben in den römischen Provinzen auf dem Gebiet des heutigen Bayern geben. Auch in späteren Jahrhunderten erfreuten sich antike Gemmen großer Beliebtheit und wurden vielfach nachgeahmt. Jasmin Braun beleuchtet beeindruckende Beispiele aus dem kirchlichen und höfischen Kontext, erläutert die Aspekte Sammeln und Forschen und stellt einen modernen Gemmenschneider aus Passau näher vor.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Daher wird eine Voranmeldung unter der E-Mail-Adresse
Wichtig: Für den Museumsbesuch und die Führung gilt die 2G plus-Regel. Zugelassen sind nur Personen, die vollständig geimpft oder genesen sind sowie zusätzlich über einen negativen, von einer geschulten Person beaufsichtigten Corona-Test verfügen. Personen mit „Booster-Impfung“ müssen keinen Test vorlegen, sofern ihre dritte Impfung mehr als 14 Tage zurückliegt.