830 vermutete Behandlungsfehler in Bayern



2019 gab es doppelt so viele Behandlungsfehlermeldungen wie vor fünf Jahren.

(ir) Die Zahl der vermuteten Behandlungsfehler in Bayern ist im Jahr 2019 weiter angestiegen. „Im vergangenen Jahr wandten sich 830 bayerische Bürgerinnen und Bürger an uns, weil sie einen Fehler bei einer Behandlung oder einem Medizinprodukt vermuteten“, sagt Christian Bredl, Leiter der der Techniker Krankenkasse (TK) im Freistaat.



„Das waren 47 Versicherte mehr als im Vorjahr und entspricht einer Steigerung von rund fünf Prozent.“ Bundesweit stieg die Zahl der Meldungen im gleichen Zeitraum nur um zwei Prozent auf 6.361. Innerhalb von fünf Jahren haben sich die jährlich gemeldeten Verdachtsfälle sowohl in Bayern als auch bundesweit fast verdoppelt.



Nicht jeder Verdachtsfall stellt sich tatsächlich als eine falsche Behandlung heraus. Bredl: „Dennoch ist es wichtig, dass sich Patienten bei Verdacht melden. So können Schwachstellen in der Versorgung erkannt und künftig vermieden werden.“ Der bayerische TK-Chef begrüßt es, dass sich die Versicherten heutzutage mehr informieren und auch öfters unterstützende Onlineangebote, wie den Wegweiser Behandlungsfehler nutzen.



Er vermutet aber immer noch eine hohe Dunkelziffer an unentdeckten Behandlungsfehlern.
Bei einer Forsa-Umfrage im Auftrag der TK im Herbst des vergangenen Jahres gaben 14 Prozent der befragten Bayern an, dass sie in den letzten zehn Jahren einmal einen vermuteten Fehler bei einer medizinischen Untersuchung oder Behandlung erlitten haben. Fünf Prozent schätzten, dass es sogar mehrmals zu einem Fehler gekommen ist. Insgesamt berichtete also jeder Fünfte im Freistaat von einem vermuteten Fehler.



COVID-19: Fehler online melden und anonymisierte öffentliche Fallberichte
Um die Patientensicherheit auch in Pandemiezeiten zu erhöhen, wird das Critical Incident Reporting System (CIRS) mit Unterstützung der TK erstmals für alle Nutzer geöffnet. CIRS ist ein Berichtssystem zur anonymisierten Meldung von kritischen Ereignissen und Beinahe-Schäden in Einrichtungen des Gesundheitswesens. Patientinnen und Patienten haben dadurch ab sofort online die Möglichkeit, anonymisiert von ihren positiven und negativen Erfahrungen auch im Zusammenhang mit COVID-19 zu berichten. Bisher konnten nur Mitarbeitende von Kliniken oder Pflegeheimen Eintragungen machen.



„Gerade jetzt bei wieder steigenden Coronafällen geben die Rückmeldungen der Versicherten über ihre positiven und negativen Erfahrungen wertvolle Hinweise, um das deutsche Gesundheitswesen für die kommenden Herausforderungen zu stärken“, sagt Bredl.



Aktuell, Stand Mittwoch, 5. August 2020, liegen für dieses Jahr schon 170 Fallberichte vor. Eine Vielzahl davon auch in Zusammenhang mit COVID-19. Zur Prüfung, ob ein Behandlungsfehler vorliegt, können die Krankenkassen beispielsweise beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) für den Versicherten kostenfreie Gutachten in Auftrag geben. Klagt die Krankenkasse gegen den Arzt oder die Klinik, kann der Patient das Urteil abwarten und danach über eine persönliche Klage auf Schmerzensgeld tätig werden.



Die TK unterstützt ihre Versicherten außerdem mit einer Beratungshotline (0 40) 46 06 61 21 40, einem Wegweiser Behandlungsfehler (www.tk.de, Suchnummer 132622) und einer Beratungsbroschüre (Suchnummer 821320).

Quelle: Pressemitteilung Techniker Krankenkasse