In nächster Zeit: Schutz der stillen Tage



Nach den Bestimmungen des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage unterliegen bestimmte Sonn- und Feiertage einem besonderen Schutz.

(ir) An den stillen Tagen
Allerheiligen (1. November 2020),
Volkstrauertag (15. November 2020),
Buß- und Bettag (18. November 2020),
Totensonntag (22. November 2020),
jeweils von 2:00 Uhr bis 24:00 Uhr)



und am Heiligen Abend (24. Dezember 2020) von 14:00 Uhr bis 24:00 Uhr

sind alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen, sofern bei ihnen nicht der diesem Tage entsprechende ernste Charakter gewahrt wird, nicht erlaubt. Am Buß- und Bettag sind zusätzlich keinerlei Sportveranstaltungen gestattet.