Krankenversicherungsschutz im Ausland


 
Besser abgesichert: Wen das Reisefieber gepackt hat, der denkt nicht gern an gesundheitliche Gefahren.

Die Urlaubsfreude ist schnell getrübt, wenn man plötzlich erkrankt. In welchen Fällen die deutsche gesetzliche Krankenversicherung im europäischen Ausland einspringt und wann man zusätzlichen Krankenversicherungsschutz braucht, das weiß Rainer Stegmayr, Marketingleiter von der AOK in Ingolstadt.

In welchen Ländern ist man durch die gesetzliche Krankenversicherung abgesichert?
Mit der europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) hat man im Urlaub Krankenversicherungsschutz in allen 28 EU-Staaten sowie in Island, Liechtenstein, Mazedonien, Montenegro, Norwegen, Schweiz und in Serbien. Für Urlaub in Bosnien-Herzegowina, der Türkei oder in Tunesien müssen sich die Versicherten einen Auslandskrankenschein ihrer Krankenkasse besorgen. Wer im Urlaub akut erkrankt oder sich verletzt, erhält dann alle medizinisch notwendigen Leistungen, die nicht warten können, bis er wieder zuhause ist.



Reicht die gesetzliche Absicherung immer aus?
Nicht in jedem Fall: Wir empfehlen Urlaubern, eine zusätzliche private Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen. Mit ihr können Behandlungskosten abgedeckt werden, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen werden dürfen. Dazu gehören vor allem die Kosten bei einem notwendigen Krankenrücktransport. Zudem können sich bei einer privatärztlichen Behandlung im Ausland sehr hohe Selbstbeteiligungen ergeben. Mehrkosten, die über die gesetzlichen Vertragssätze hinausgehen, kann ebenfalls nur eine private Zusatzversicherung absichern. Übrigens: Für Reisen außerhalb Europas ist diese Zusatzversicherung ein Muss. Eine solche Versicherung kann auch die AOK in Ingolstadt vermitteln.



Übernimmt die Krankenkasse eine geplante medizinische Behandlung im Ausland?
Manche Behandlungen streben Versicherte gezielt im Ausland an. Die europäische Versichertenkarte gilt dafür aber nicht. Für im Ausland geplante Behandlungen gibt es unterschiedlichste Regeln. Möchten sich Versicherte gezielt im Ausland behandeln lassen, sollten sie unbedingt vor Reiseantritt mit ihrer deutschen Krankenkasse klären, ob und welche Kosten von ihr übernommen werden können, um finanzielle Risiken zu vermeiden.