Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit: Das müssen Sie wissen!


   
Um den Nachwuchs heimischer Wildtiere zu schützen, gelten in der Brut- und Setzzeit lokale Auflagen für Hundehalter – zum Beispiel eine zeitlich begrenzte Leinenpflicht in Wald und Flur. 

(ir) Bei Kaninchen, Hasen, Rehen oder Wildschweinen ist es die Zeit, in der sie ihren Nachwuchs in die Welt setzen und auf ein selbstständiges Leben vorbereiten. In den meisten Bundesländern beginnt die Brut- und Setzzeit am 1. April und geht bis zum 15. Juli.



Die damit für Hundebesitzer verbundenen Regelungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und können sogar von Kommune zu Kommune abweichen. Allen gemein ist jedoch, dass sie den Freilauf Ihres Hundes einschränken. Dass viele Hundehalter von der Einschränkung des Freilaufs nicht begeistert sind, kann man gut verstehen.



Machen ausgiebige Gassirunden doch gerade im milden Frühling und Frühsommer besonders viel Spaß. Es handelt sich jedoch nicht um eine sinnlose behördliche Schikane, sondern um aktiven Tierschutz für trächtige und ungeborene Tiere sowie für Jungtiere.



Der natürliche Lebensraum von Wildtieren wird immer stärker eingeschränkt. Rückzugsorte, wo die Tiere ihren Nachwuchs ungestört aufziehen können, werden immer knapper. Jeder Tierfreund, dem Artenvielfalt und das damit verbundene ökologische Geleichgewicht wichtig sind, sollte daher unabhängig von den lokalen Regelungen in dieser Zeit, in der die Wildtiere besonders verletzlich sind, auf ihren Schutz achten und seinen bzw. ihren Vierbeiner anleinen und auf den Wegen bleiben.