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Mehr Leistungen im Kinderarztvertrag


 
Kinder sollen gut und gesund aufwachsen. Der Kinder- und Jugendarztvertrag der AOK Bayern mit seinen individuellen Vorsorge- und Beratungsangeboten trägt dazu bei. 

Das bereits bestehende exklusive Vorsorgepaket wird jetzt ergänzt um eine umfassende Beratung zum Thema Antibiotika sowie zu Prävention durch Bewegung. Die AOK bietet damit einen Qualitätsvertrag mit zahlreichen Vorteilen für Kinder und Jugendliche von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr. Der Schwerpunkt des Vertrags liegt auf kinder- und jugendärztlicher Vorsorge und Früherkennung. „Damit investieren wir mit qualitätsorientierten Versorgungsangeboten in die Gesundheit der Kinder und Jugendlichen in unserer Region“, so Ulrich Resch, Direktor der AOK in Ingolstadt. Für Ärzte und Eltern ist die Teilnahme an dem Vertrag freiwillig.



Antibiotika können Leben retten. Sie helfen bei von Bakterien verursachten Krankheiten, gegen Viren sind sie allerdings wirkungslos. Ein zu häufiger und unnötiger Einsatz hat negative Folgen. Keime können Resistenzen entwickeln und sprechen weniger auf die Medikamente an. Kinder- und Jugendärzte erklären daher besonders ausführlich, wann und warum eine Antibiotika-Gabe zur Behandlung des Kindes notwendig ist. „Auch wie das Medikament eingenommen werden muss und welche Nebenwirkungen eintreten können, bespricht der Pädiater eingehend mit den Eltern“, so Ulrich Resch. Ziel dabei ist stets, dem kranken Kind die optimale medizinische Versorgung zu gewährleisten. Im Antibiotika-Pass trägt der Kinder- und Jugendarzt ein, welches Antibiotikum warum und in welchem Zeitraum eingesetzt wurde. Unerwünschte Nebenwirkungen werden ebenfalls dokumentiert. Eine lückenlose Dokumentation hilft den Familien, aber auch den behandelnden Pädiatern, den Überblick über eingesetzte Antibiotika zu behalten und damit eventuellen Resistenzen vorzubeugen.



„Um sich gesund zu entwickeln, sollten sich Kinder ausreichend bewegen“, ist Ulrich Resch überzeugt. Im Rahmen des Präventionskonzepts des Kinder- und Jugendarztvertrags erhalten AOK-versicherte Kinder zeitnah vor ihrem sechsten Geburtstag einen Gutschein für Bewegungsberatung. Dieser Gutschein kann beim Kinder- und Jugendarzt eingelöst werden. Der Pädiater ermittelt zunächst, ob und in welchem Umfang das Kind Sport treibt und für welche Sportarten es sich interessiert. Auf dieser Basis rät er zu Bewegungsangeboten, die den Bedürfnissen des Kindes am besten entsprechen. Abschließend bescheinigt der Kinder- und Jugendarzt die Fitness und Sportgesundheit für den Breitensport.

Der Kinder- und Jugendarztvertrag besteht bereits seit 2009 und ergänzt die allgemeine kinder- und jugendärztliche Versorgung. Er beinhaltet unter anderem das Amblyopie-Screening zur Augenvorsorge, die Sonographie der Niere und Blase sowie die Screening-Audiometrie zur Hörprüfung. Zudem können Kinder- und Jugendärzte bei schwierigen medizinischen Fragestellungen online eine fachärztliche Experten-Meinung einholen.