2G-Regel bei Veranstaltungen des Kulturamts



Für alle Veranstaltungen des Kulturamts der Stadt Ingolstadt gilt seit Dienstag, 9. November 2021, die 2G-Regel. 

(ir) Demnach müssen Besucherinnen und Besucher am Eingang den Nachweis einer Genesung oder vollständigen Impfung vorzeigen. In Verbindung mit diesem Nachweis ist ein Ausweisdokument wie Personalausweis, Reisepass oder Führerschein vorzulegen. Diese Regelung greift bereits für Kinder ab zwölf Jahren.



Für Kinder unter zwölf Jahren gilt weiterhin der Nachweis der regelmäßigen Testung in den Schulen. Beim Anstehen in der Warteschlage und beim Bewegen im Raum (zum Beispiel bis zum Sitzplatz oder zur Toilette) besteht FFP2-Maskenpflicht. Des Weiteren wird empfohlen, die Maske auch auf dem Sitzplatz zu tragen.