So schlimm war es damals


 
Röntgen- und Radium-Bestrahlung in der nationalsozialistischen „Erb- und Rassenpflege“. Ein Vortrag im Begleitprogramm zur Ausstellung „Radiologie im Nationalsozialismus“.

(ir) Im Begleitprogramm zur aktuellen Ausstellung „Radiologie im Nationalsozialismus“ spricht die Historikerin Astrid Ley im Deutschen Medizinhistorischen Museum am Mittwoch, 13. Juni um 19:00 Uhr zum Thema „Röntgen- und Radium-Bestrahlung in der nationalsozialistischen Erb- und Rassenpflege. Medizinische Verbrechen in Kliniken und Konzentrationslagern“.



Hunderttausende Frauen und Männer wurden in der NS-Zeit aus eugenischen Gründen operativ unfruchtbar gemacht. Die Zwangssterilisation begann schon kurz nach der NS-Machtübernahme und wurde – anders als der Krankenmord („Euthanasie“) – in aller Öffentlichkeit vollzogen: Ordentliche Gerichte entschieden in jedem Einzelfall über die Vornahme der Sterilisations-Operationen, die dann in öffentlichen Krankenhäusern von eigens bestimmten Fachärzten vorgenommen wurden. Um die Komplikations-Gefahr zu minimieren, wurde bei Frauen über 38 Jahren die Röntgen- beziehungsweise Radiumsterilisation legalisiert.

Auch in der genozidalen „Rassenpolitik“ der Nazis, die auf die Ermordung der europäischen Juden und eine Eroberung zusätzlichen „Lebensraums im Osten“ zielte, sollten „unblutige“ Verfahren zur Massensterilisation angewendet werden. In den Konzentrationslagern Auschwitz und Ravensbrück führten Ärzte dafür Versuche an KZ-Häftlingen durch.



Dr. Astrid Ley ist stellvertretende Leiterin der Gedenkstätte und des Museums Sachsenhausen bei Berlin. Ihr Spezialgebiet ist die Medizin im Nationalsozialismus, besonders Medizinverbrechen und ärztliche Versorgung in den Konzentrationslagern. Ihre historische Dissertation an der Universität Erlangen-Nürnberg widmete sich der NS-Zwangssterilisation.