85-Jähriger muss nach Überholfehler Bußgeld zahlen


 
Bei einem Unfall während eines Überholvorgangs entstand Sachschaden in Höhe von rund 2.000 Euro.

(ir) Ein 46-jähriger Autofahrer war am Montagmorgen auf der Kreisstraße EI 11 von Wettstetten in Richtung Schelldorf unterwegs und überholte dort einen 85-jährigen Pkw-Lenker.



Als sich beide Fahrzeuge auf gleicher Höhe befanden, setzte der 85-Jährige ohne Ankündigung zum Überholmanöver eines Fahrradfahrers an, weshalb die beiden Autos mit den Außenspiegeln kollidierten.



Bei dem Unfall entstand laut Polizei ein Sachschaden in Höhe von zirka 2.000 Euro. Verletzt wurde niemand.



„Den 85-jährigen Unfallverursacher erwartet nun ein Bußgeldverfahren“, so ein Sprecher der Beilngrieser Polizei.





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