Anzeigen gegen Fahrerin und Beifahrer


   
Eine Leichtfahrzeugfahrerin und ihr Beifahrer besitzen beide keine Fahrerlaubnis.

(ir) In der Nacht von Sonntag auf Montag war ein sogenanntes vierrädriges Leichtfahrzeug mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h auf der B299 unterwegs und wurde auf Höhe Pförring von einer Streifenbesatzung der Beilngrieser Polizei gestoppt.



Während der anschließenden Verkehrskontrolle stellte sich schließlich heraus, dass durch eine Manipulation das Fahrzeug sogar schneller als die eigentlichen 45 km/h fahren konnte und sich somit auch die erforderliche Fahrerlaubnis geändert hatte.



Die Polizisten haben gegen die Fahrerin, die überhaupt keine Fahrerlaubnis besitzt, unter anderem ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.



Auch gegen ihren Beifahrer, den Halter des Fahrzeugs, der ebenfalls nicht in Besitz einer Fahrerlaubnis ist, wurde ein Strafverfahren eingeleitet.



„Zur weiteren Beweissicherung wurde das Fahrzeug sichergestellt und abgeschleppt“, so ein Sprecher der Beilngrieser Polizeiinspektion.





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