Beilngries
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Die Betriebserlaubnis eines Motorrads ist nach Umbauten erloschen.
(ir) Am Mittwochabend war ein 21-jähriger Heranwachsender auf seinem Gelände-Motorrad in einem westlichen Ortsteil von Altmannstein unterwegs und wurde gegen 22:00 Uhr von einer Streifenbesatzung der Beilngrieser Polizei gestoppt.
Die Beamten hielten den jungen Biker an, weil an seiner Maschine kein Kennzeichen angebracht war. Zudem stellten die Streifenpolizisten fest, dass diverse unerlaubte Umbauten am Fahrzeug durchgeführt wurden, weshalb die Betriebserlaubnis erloschen ist.
„Gegen den 21-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen Kennzeichenmissbrauchs eingeleitet“, so ein Sprecher der Beilngrieser Polizeiinspektion.
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In einem Verbrauchermarkt hat ein Unbekannter die Geldbörse einer Rentnerin entwendet.
(ir) Am Mittwochvormittag war eine 83-jährige Frau in einem Verbrauchermarkt in der Eichstätter Straße von Beilngries und gegen 10:45 Uhr wurde ihr ein schwarzer Kunstleder-Geldbeutel aus der Jackentasche gestohlen.
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„Ein Mann zwischen 30 und 40 Jahren mit schwarzen Haaren sei immer wieder recht nah an sie herangetreten und habe wohl hierbei den Diebstahl begangen“, so ein Sprecher der Beilngrieser Polizei.
Und er fügte hinzu: „Er soll eine graue Jacke und eine schwarze Hose getragen haben.“
Hinweise dazu nimmt die Polizeiinspektion Beilngries unter der Telefonnummer (0 84 61) 64 03-0 entgegen.
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Ein Pkw-Lenker unter Drogeneinfluss wurde von der Polizei kontrolliert.
(ir) Wie die Polizei mitteilte, war ein 48-jähriger Autofahrer am Sonntagmorgen in Denkendorf unterwegs und wurde dort von einer Streifenbesatzung der Beilngrieser Polizei gestoppt.
Bei der anschließenden Verkehrskontrolle stellten die Streifenpolizisten bei dem Pkw-Lenker drogentypische Auffälligkeiten fest. „Ein anschließend durchgeführter Drogentest zeigte an, dass der Autofahrer Marihuana konsumiert hatte“, so ein Polizeisprecher.
Und er fügte hinzu: „Daher wurde eine Blutentnahme angeordnet.“
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Den 48-Jährigen erwartet nun ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot.
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Die Polizei zog eine alkoholisierte Pkw-Lenkerin aus dem Verkehr.
(ir) Wie die Polizei mitteilte, wurde in der Nacht von Samstag auf Sonntag gegen 1:00 Uhr im Umfeld des Festivals in Denkendorf eine 39-jährige Autofahrerin von einer Streifenbesatzung der Polizei gestoppt.
Bei der anschließenden Verkehrskontrolle stellten die Beamten bei der Pkw-Lenkerin deutlichen Alkoholgeruch fest. Außerdem trug die Frau beim Autofahren keine Schuhe.
Da ein freiwilliger Atemalkoholtest einen Wert von etwa 1,5 Promille ergab, ordneten die Polizisten bei ihr eine Blutentnahme an, die von einem Arzt durchgeführt wurde.
Außerdem stellten die Einsatzkräfte den Führerschein der Betrunkenen sicher. „Sie erwartet nun eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr“, so ein Sprecher der Beilngrieser Inspektion.
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Mit schweren Verletzungen wurde ein kleiner Bub in ein Krankenhaus geflogen.
(ir) Wie die Polizei mitteilte, fuhr am Samstagnachmittag gegen 16:15 Uhr ein zehnjähriger Bub auf seinem Fahrrad eine abschüssige Hofeinfahrt in einem Beilngrieser Ortsteil hinab und anschließend, ohne zu bremsen, nach rechts auf eine für ihn nicht einsehbare Straße.
Dabei übersah der kleine Radler, dass sich aus dieser Richtung eine 62-jährige Autofahrerin näherte. Der Zehnjährige prallte in die Front des Pkw und stürzte daraufhin zu Boden.
„Mit schweren, jedoch nicht lebensgefährlichen Verletzungen wurde er mit einem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus verbracht“, so ein Sprecher der Beilngrieser Polizeiinspektion.
Die Autofahrerin wurde bei der Kollision zwar nicht verletzt, jedoch bemerkten die unfallaufnehmenden Polizisten, dass sie deutlich alkoholisiert ist. Daher ordneten die Beamten bei der 62-Jährigen eine Blutentnahme an, die von einem Arzt durchgeführt wurde.
Außerdem stellten die Streifenpolizisten den Führerschein der Betrunkenen sicher. „Um den genauen Unfallhergang zu klären, wurde von der Staatsanwaltschaft ein Gutachten angeordnet“, so der Polizeisprecher abschließend.
Die Polizei schätzte den bei dem Unfall entstandenen Sachschaden auf eine Höhe von zirka 8.000 Euro.