Verkehrspolizei führte Zweirad-Schwerpunktkontrolle durch.
(ir) Über 100 Zweiräder wurden in der Nacht von Samstag auf Sonntag von der Ingolstädter Verkehrspolizei anlässlich einer konzertierten Kontrollaktion überprüft. Zwei Strafanzeigen, 27 gebührenpflichtige Verwarnungen und 17 unterbundene Weiterfahrten standen am Ende der Kontrolle auf der Ergebnisliste.
Im ersten Halbjahr 2019 musste die Verkehrspolizei Ingolstadt bereits 17 Verkehrsunfälle unter Beteiligung alkoholisierter Fahrrad- oder Pedelecfahrer bearbeiten. Festgestellte Alkoholwerte im Bereich von zwei Promille waren dabei keine Seltenheit. Dieses Ergebnis erreichte vor einer Woche auch ein 16-jähriger Radfahrer, der Samstagnacht auf der Jahnstraße mit einem Pkw kollidierte. Glücklicherweise wurde er dabei nicht verletzt.
So glimpflich ging es bei den anderen Verkehrsunfällen nicht aus. In fast allen Fällen kam es zu mehr oder weniger schweren Verletzungen der Radfahrer. Vor diesem Hintergrund wurden vergangenes Wochenende in der Nacht von Samstag auf Sonntag verstärkt Zweiradkontrollen im Ingolstädter Stadtgebiet und den umliegenden Gemeindebereichen durchgeführt. Neben Verhaltens- und Ausrüstungsverstößen, die 27 gebührenpflichte Verwarnungen zur Folge hatten, wurden auch zwei strafrechtliche Delikte festgestellt. Gegen Mitternacht wurde auf der Kreisstraße IN 11 ein Elektroroller angehalten, für den keine baurechtliche Zulassung und somit auch keine Pflichtversicherung bestand. Der 20-jähriger Ingolstädter hatte für das Fahrzeug auch keine Fahrerlaubnis. Fast zur gleichen Zeit wurde auf der hiesigen Peisserstraße ein 23-jähriger Radfahrer kontrolliert.
Er hatte eine geringe Menge an Marihuana und Amfetamin dabei. Eine Einschränkung der Fahrtauglichkeit wurde von Beamten aber nicht festgestellt. Er muss sich daher nur wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten. Bei den insgesamt 107 kontrollierten Zweiradfahrern waren 20 Alkoholtests mit positivem Ergebnis zu verzeichnen. Alle lagen unter der für Fahrradfahrer geltenden gesetzlichen Höchstgrenze von 1,6 Promille, wenn teilweise auch sehr knapp. Trotzdem musste wegen der vorliegenden Alkoholwerte und auch wegen erheblicher Fahrzeugmängel in 17 Fällen die Weiterfahrt untersagt werden. Vielen Radfahrern scheint nicht bewusst zu sein, welche Gefahren durch mangelhafte Bremsen, nicht funktionierende oder fehlende Beleuchtungseinrichtungen und vor allem Alkoholeinfluss, für sie selbst und andere Verkehrsteilnehmer bestehen. In Betracht des Kontrollergebnisses und des aktuellen Unfallgeschehens werden weitere Schwerpunktkontrollen in Erwägung gezogen.