21 Anzeigen gegen Partyteilnehmer



Corona-Kontrollen in der Innenstadt und den Parkanlagen. Auch Gastronomen haben Ärger am Hals.

(ir) Am Samstag in den Abend- und Nachtstunden führten die Polizei und die Stadt Ingolstadt eine gemeinsame Kontrollaktion in der Ingolstädter Innenstadt und den nahegelegenen Parkanlagen mit dem Ziel, unter anderem die Einhaltung der Corona-Regeln zu überprüfen, durch. Sowohl der Leiter der Polizeiinspektion Ingolstadt, Leitender Polizeidirektor Peter Heigl, als auch der Sicherheits- und Ordnungsreferent der Stadt Ingolstadt, Dirk Müller, waren vor Ort anwesend.



In den Parks richtete sich das Augenmerk vor allem darauf, ob das Verbot des Feierns und Grillens auf öffentlichen Plätzen und Anlagen beachtet wurde. Im größeren Umfang einschreiten mussten die Kräfte im Klenzepark: Insgesamt 21 Personen wurden beim Feiern mit Musik und alkoholischen Getränken angetroffen. Die Party wurden aufgelöst, alle Teilnehmer erwartet nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige.



In der Innenstadt konzentrierten sich die Überprüfungen besonders auf die Einhaltung der Vorschriften der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in den Gaststätten. In insgesamt vier Betrieben wurde gegen die geltenden Bestimmungen verstoßen. Die vor Ort Verantwortlichen wurden aufgefordert, umgehend regelungskonforme Situationen in ihren jeweiligen Lokalitäten zu herzustellen. Manchen gelang dies, indem zum Beispiel ein Teil der Gäste das Lokal verlassen musste.



Andere erklärten sich außer Stande, für ordnungsgemäße Zustände zu sorgen. In zwei Fällen entschieden sich die jeweiligen Betreiber daher, ihre Gaststätte für den Abend freiwillig zu schließen. Alle Beanstandungen führten darüber hinaus zur Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren.



Ergänzend zur fortwährenden Kontrolltätigkeit wird die Polizei Ingolstadt auch an den kommenden Wochenenden schwerpunktmäßige Überprüfungsaktionen hinsichtlich der Einhaltung der Corona-Regeln durchführen.



Stadt und Polizei Ingolstadt appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger, ihr Verhalten auch weiterhin am Ziel eines wirksamen Infektionsschutzes auszurichten.