(ir) Ein Fahranfänger, für den die Null-Promille-Grenze gilt, wird
leicht alkoholisiert aus dem Verkehr gezogen.
Ein 18-jähriger
Schüler aus dem Landkreis Neuburg-Schrobenhausen wurde mit seinem BMW in der
Nacht von Samstag auf Sonntag gegen 1:30 Uhr in der Ingolstädter
Kälberschüttstraße einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen.
Durch die Polizisten wurde Alkoholgeruch
festgestellt. Ein Alkoholtest ergab einen Wert von knapp über 0,1 Promille.
Da für Fahranfänger ein absolutes Alkoholverbot gilt, wurde die Weiterfahrt
unterbunden und die Fahrzeugschlüssel wurden sichergestellt.
Den jungen Mann
erwartet ein Bußgeldverfahren.