Die Polizei stoppte einen jungen Mann, der für sein Gefährt weder eine Mofaprüfbescheinigung, noch eine Versicherung vorweisen konnte.
(ir) Am Sonntagnachmittag gegen 13:50 Uhr war ein 22-jähriger Elektrorollerfahrer aus Ingolstadt, dessen bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h aufweist und deshalb nicht mehr als Elektrokleinstfahrzeug mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h, sondern als Kleinkraftrad eingestuft wird, auf der Gerolfinger Straße in Richtung Ingolstädter Stadtmitte unterwegs.
Da er weder eine Versicherung für das Fahrzeug noch einen Führerschein, beziehungsweise die erforderliche Mofaprüfbescheinigung vorweisen konnte, untersagte ihm die Polizei die Weiterfahrt. Es folgt eine Anzeige wegen des Verstoßes nach dem Pflichtversicherungsgesetz und nach der Fahrerlaubnisverordnung.