Nach Verkehrsunfall Hausdurchsuchung in Ingolstadt



Ein junger Pkw-Lenker verursachte unter dem Einfluss von Alkohol und Rauschgift einen Unfall.

(ir) Ein 28-jähriger Autofahrer aus Ingolstadt war am Samstagabend auf der hiesigen Weicheringer Straße in westliche Richtung unterwegs. Auf dem Beifahrersitz saß ein 20-jähriger Heranwachsender, ebenfalls aus Ingolstadt.



Am Kreisverkehr in Hagau kam der Pkw-Lenker gegen 20:00 Uhr an der Ausfahrt zur Weiherstraße wegen nicht angepasster Geschwindigkeit von der Fahrbahn ab und zerstörte ein Verkehrszeichen. Anschließend kam sein Fahrzeug zum Stehen und er flüchtete von der Unfallstelle.



Gegenüber einem unbeteiligten Zeugen gab der Fahrer an, er habe Alkohol getrunken und er wolle sich um die Schadensregulierung kümmern. Doch stattdessen versteckte er sich vor der hinzugezogenen Streifenbesatzung der Verkehrspolizeiinspektion Ingolstadt.



„Bei der Unfallaufnahme und Begutachtung des Fahrzeuges ergaben sich Hinweise darauf, dass sich Betäubungsmittel im Besitz des Fahrers befanden“, so ein Polizeisprecher. Und er fügte hinzu: „Kurz vor der daraufhin durch die Staatsanwaltschaft angeordneten Wohnungsdurchsuchung gab sich der 28-Jährige der Streife zu erkennen und räumte die Fahrereigenschaft ein.“



Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab bei ihm einen Wert von 1,2 Promille. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung unter Zuhilfenahme eines Rauschgiftspürhundes wurden dann noch diverse Utensilien zum Betäubungsmittelkonsum mit Restanhaftungen festgestellt. Diese konnten sowohl dem Fahrer und auch seinem Beifahrer zugeordnet werden. Anschließend musste sich der 28-Jährige einer angeordneten Blutentnahme unterziehen.



Der Unfallverursacher ist zudem nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren unter anderem wegen der Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, sowie dem unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln.



„Beide Fahrzeuginsassen wurden durch den Verkehrsunfall glücklicherweise nicht verletzt, der Pkw war unterdessen nicht mehr fahrbereit, musste jedoch nicht abgeschleppt werden“, so der Verkehrspolizeisprecher.



Es entstand bei dem Unfall ein geschätzter Sachschaden von zirka 1.000 Euro. Auch gegen den Beifahrer ermittelt die Polizei strafrechtlich.