Jetzt entscheidet der Staatsanwalt

(ir) Eine Routinekontrolle wird für einen 49-jährigen Kraftfahrzeugführer strafrechtliche Konsequenzen haben.

Der Ingolstädter wurde in der Nacht von Freitag auf Samstag gegen 3:05 Uhr durch eine Funkstreife der Polizeiinspektion Ingolstadt einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Während der Kontrolle konnten die Streifenbeamten bei dem Mann Alkoholgeruch wahrnehmen. Ein Alkoholtest vor Ort ergab schließlich eine Atemalkoholkonzentration von knapp über zwei Promille.
Folge war eine Blutentnahme und die Sicherstellung des Führerscheins.
Eine Anzeige wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr wird der Staatsanwaltschaft Ingolstadt vorgelegt.