(ir) Eine Routinekontrolle wird für einen 49-jährigen
Kraftfahrzeugführer strafrechtliche Konsequenzen haben.
Der
Ingolstädter wurde in der Nacht von Freitag auf Samstag gegen 3:05 Uhr durch
eine Funkstreife der Polizeiinspektion Ingolstadt einer allgemeinen
Verkehrskontrolle unterzogen. Während der Kontrolle konnten die Streifenbeamten
bei dem Mann Alkoholgeruch wahrnehmen. Ein Alkoholtest vor Ort ergab schließlich
eine Atemalkoholkonzentration von knapp über zwei Promille.
Folge war eine
Blutentnahme und die Sicherstellung des Führerscheins.
Eine Anzeige wegen des
Verdachts der Trunkenheit im Verkehr wird der Staatsanwaltschaft Ingolstadt
vorgelegt.