Lkw-Gespann kippt auf A9 um



Bei einem Verkehrsunfall auf der A9 wurde ein Lastwagenfahrer schwer verletzt.

(ir) Ein 62-jähriger Lastwagenfahrer samt Auflieger aus dem Raum Cham war am gestrigen Mittwochnachmittag auf der A9 in Richtung Nürnberg. Kurz vor der Rastanlage Holledau platze gegen 16:30 Uhr ein Reifen der Zugmaschine, weshalb das Gespann ins Schleudern geriet und schließlich mit der linken Fahrbahnbegrenzung in Form einer Betonmauer kollidierte.



„Durch die Wucht des Aufpralls wurde die Mauer durchbrochen und der LKW kippte zusammen mit dem Anhänger um“, so ein Sprecher der Ingolstädter Verkehrspolizei. Und er fügte hinzu: „Die Ladung, 26 Tonnen Beton- und Schuttgemisch, verteilte sich hierdurch auf der gesamten Autobahn, auch in der Gegenrichtung.“ Der Lkw-Fahrer wurde bei dem Unfall in seinem Führerhaus eingeklemmt und musste vom Rettungshubschrauber mit lebensgefährlichen Verletzungen in ein Krankenhaus geflogen werden.



Durch die anschließende Säuberung der Fahrbahn, den Abtransport des verunfallten Lastwagens durch ein Abschleppunternehmen, sowie die Unfallaufnahme durch die Ingolstädter Verkehrspolizei musste die A9 in beide Richtungen für zirka zwei Stunden komplett gesperrt werden, was zu erheblichen Verkehrsbehinderungen im Feierabendverkehr führte.



In Richtung Nürnberg verursachten die Maßnahmen einen 15 Kilometer langen Stau. Auch die Umleitungen im Bereich Langenbruck und Pfaffenhofen waren schnell überlastet. Selbst nach Aufhebung der Vollsperrung lösten sich die Staus nur langsam auf, da in Richtung Norden weiterhin drei Fahrstreifen für die Bergungsarbeiten gesperrt waren. Erst gegen 22:45 Uhr war die Unfallstelle komplett geräumt und der Verkehr konnte abfließen.



Neben Kräften der Ingolstädter Verkehrspolizei, des Rettungsdienstes, sowie den Freiwilligen Feuerwehren aus Wolnzach, Pfaffenhofen und Schweitenkirchen, waren auch das Technische Hilfswerk und die Autobahnmeisterei Ingolstadt vor Ort. Insgesamt waren es rund 70 Einsatzkräfte mit 20 Fahrzeugen. Die Polizei gab den entstandenen Sachschaden mit einer Höhe von zirka 100.000 Euro an.