Die Polizei, Hauptzollamt und Bundesamt für Güterverkehr führten eine großangelegte Kontrolle durch.
(ir) Die Verkehrspolizeiinspektion Ingolstadt führte am Freitag von 19:00 Uhr bis 1:00 Uhr eine Kontrollaktion auf der BAB A9 auf Höhe der Anschlussstelle Ingolstadt-Nord und auf der A93 im Bereich des Autobahndreiecks Holledau durch. Zivilstreifen beobachteten den Verkehrsstrom, griffen zielgerichtet Verkehrsteilnehmer heraus und führten sie den Kontrollstellen zu. Dabei wurden die Fahrzeuge sowie deren Insassen einer ganzheitlichen Kontrolle unterzogen. Hierbei richtete sich das Augenmerk nicht nur auf verkehrsrechtliche Verstöße, sondern auch darauf, ob Fahrzeuge oder Fahrzeuginsassen zur Fahndung ausgeschrieben sind, eventuell Diebesgut oder Rauschgift transportieren, illegal unterwegs oder anderweitig straffällig geworden sind.
Zeitgleich führten die Verkehrspolizisten am Auffahrtsast der A93 von Regensburg kommend auf die A9 in Fahrtrichtung München eine Geschwindigkeitskontrolle durch. Der Spitzenreiter wurde bei erlaubten 60 km/h mit 147 km/h gemessen. Außerdem erhielten insgesamt 99 Fahrzeuglenker eine Anzeige, wobei sich acht Verkehrsteilnehmer auf ein Fahrverbot einstellen müssen.
Neben den Polizeikräften waren zudem das Hauptzollamt und das Bundesamt für Güterverkehr an dem Einsatz beteiligt. Unterstützt wurden die Einsatzkräfte durch die THW-Ortsverbände aus Ingolstadt und Pfaffenhofen, die die Stromversorgung und Ausleuchtung, sowie die logistische Bestückung der Einsatzörtlichkeiten, gewährleisteten.
Von den Einsatzkräften wurden schließlich 104 Autos, 18 Lastwagen und 234 Fahrzeuginsassen einer Kontrolle unterzogen. Neben diversen Ordnungswidrigkeiten aus dem Bereich des Güterkraftverkehrs wurden auch diverse Verstöße nach dem Betäubungsmittelgesetz und dem Ausländergesetz, sowie dem Kraftfahrzeugsteuergesetz, festgestellt. Zwei Fahrzeuglenker waren ohne die erforderliche Fahrerlaubnis unterwegs, ein Autofahrer stand unter dem Einfluss von Rauschgift und bei zwei Personen musste der derzeitige Aufenthaltsort wegen früherer Verfahren ermittelt werden.