Riskantes Unterfangen


 
Zusammenstoß mit glimpflichem Ausgang bei verbotener Abkürzung.

(ir) Wie die Polizei mitteilte, querte am Mittwochnachmittag gegen 15:50 Uhr ein 24-jähriger Audi A4-Fahrer auf Höhe der Gemarkung Hohenlohe zwischen Irgertsheim und Dünzlau die dreispurige Fahrbahn der Staatsstraße 2214, um von einem zum gegenüberliegenden Waldweg zu kommen. „Aufgrund einer dort angebrachten doppelten Fahrstreifenbegrenzung war diese Querung verboten“, teilte ein Sprecher der Ingolstädter Verkehrspolizei mit.



Und er fügte hinzu: „Eine 44-jährige Frau aus Neuburg war auf der Staatsstraße 2214 in Fahrtrichtung Ingolstadt unterwegs.“ Die Frau überholte im zweispurigen Bereich einen Lastwagen und scherte vor ihm dann wieder ein. Kurz nachdem sie den Überholvorgang beendet hatte, konnte sie im Kuppenbereich trotz Ausweich- und Bremsvorgang nicht mehr den Zusammenstoß zwischen der Front ihres Fahrzeuges und dem Heck des Audi A4 verhindern.



Die Frau wurde bei der Kollision leicht am Unterschenkel verletzt. Beide Autos waren nach dem Unfall wirtschaftliche Totalschäden. Die Freiwilligen Feuerwehren aus Irgertsheim, Dünzlau und die Ingolstädter Berufsfeuerwehr waren an der Unfallstelle. „Dem Fahrer der Abkürzung erwarten Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung und der Gefährdung des Straßenverkehrs“, so der Verkehrspolizeisprecher abschließend.