Weil ihn der Hunger plagte, war ein junger Mann am späten Abend auf dem West zu einem Schnellrestaurant.
(ir) Ein 24-jähriger Mann aus Ingolstadt musste am späten Donnerstagabend feststellen, dass Beschaffung eines Mitternachtssnacks kein triftiger Grund ist, gegen die derzeit geltende Ausgangsbeschränkung zu verstoßen. „Den jungen Mann plagte offensichtlich zu später Stunde noch sein Hunger, weshalb er beschloss, sich gegen 23:40 Uhr auf den Weg zu einem Fastfood-Restaurant im Ingolstädter Westen zu machen“, so ein Sprecher der Ingolstädter Polizei.
Und er fügte hinzu: „Auf dem Nachhauseweg fiel er einer Polizeistreife auf und wurde einer Kontrolle unterzogen. Dabei wurde dem 24-Jährigen von den Streifenpolizisten erläutert, dass der Zeitraum zwischen 5:00 Uhr und 21:00 Uhr grundsätzlich ausreichend ist, sich mit Lebensmitteln zu versorgen.
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„Den jungen Mann erwartet nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige nach der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung mit einer Geldstrafe von 500 Euro“, so der Polizeisprecher abschließend.