Brust- und Hüftverletzungen: Unfallgegnerin muss ins Krankenhaus

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Ein Pkw-Lenker missachtete die Vorfahrt einer anderen Verkehrsteilnehmerin und kollidierte mit ihr.

(rr) Am Samstagmittag, 16. November 2024, ereignete sich gegen 12:45 Uhr im Kreuzungsbereich der Kirchstraße/Josephenburg in Karlskron der Zusammenstoß zweier Autos. Zuvor überquerte ein 34-jähriger Fahrer aus Neuburg an der Donau von der Kirchstraße kommend geradeaus die Kreuzung mit der Straße „Josephenburg“.



Doch dabei übersah er den von rechts kommenden Pkw einer 77-jährigen Frau aus Karlskron und kollidierte mit ihr. „Der Unfallverursacher hätte aufgrund des für ihn geltenden Verkehrszeichens ‚Vorfahrt gewähren‘ der 77-jährigen Fahrzeugführerin die Vorfahrt gewähren müssen“, so ein Sprecher der Schrobenhausener Polizei.



Die Rentnerin wurde bei dem Unfall an der Brust und an der Hüfte verletzt und musste vom verständigten Rettungsdienst nach Erstversorgung an der Unfallstelle zur weiteren Behandlung ins Schrobenhausener Krankenhaus verbracht werden.



Der 34-jährige Unfallverursacher blieb unverletzt. Die beiden Fahrzeuge wurden bei dem Unfall erheblich beschädigt und waren nicht mehr fahrbereit, sodass sie von Abschleppdiensten entfernt werden musste.



„Der Unfallverursacher muss sich nun wegen des Verdachts eines Vergehens der Fahrlässigen Körperverletzung im Straßenverkehr verantworten“, so der Polizeisprecher abschließend.









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