Unfallverursacher muss zur Blutentnahme



Bei einem Auffahrunfall ohne Verletzte war der Verursacher leicht angetrunken.

(ir) Wie die Polizei mitteilte, war ein 61-jährige Autofahrer am frühen Sonntagabend auf der Ingolstädter Straße von Lenting in Richtung A9 unterwegs. Auf Höhe der Hofmarkstraße wollte vor ihm gegen 17:15 Uhr ein Pkw nach links in diese abbiegen und musste dazu wegen Gegenverkehr anhalten.



„Der aus dem Landkreis Eichstätt stammende Autofahrer reagierte zu spät und fuhr auf den Vordermann auf“, so ein Sprecher der Ingolstädter Verkehrspolizei. Und er fügte hinzu: „Die beiden Fahrzeugführer blieben hierbei unverletzt.“



Der Sachschaden wurde von den unfallaufnehmenden Polizisten auf 6.000 Euro geschätzt. Während der Unfallaufnahme stellten die Streifenpolizisten beim 61-jährigen Unfallverursacher leichten Alkoholgeruch fest.



Ein daraufhin durchgeführter Atemalkoholtest ergab bei ihm einen Wert, der über der gesetzlichen Grenze von 0,3 Promille lag. Deswegen ordneten die Beamten bei ihm eine Blutentnahme an.



Sie wurde von einem hinzugerufenen Arzt auf der Polizeidienststelle durchgeführt. „Wegen des unter Alkoholeinfluss verursachten Verkehrsunfalls läuft ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs“, so der Verkehrspolizeisprecher abschließend.