Verletzter Radfahrer schafft Atemalkoholtest nicht



Glück im Unglück hatte ein Radfahrer, der volltrunken vom Gehweg auf die Straße kippte und gegen einen gerade vorbeifahrenden Lkw stieß. 

(ir) Ein 38-jähriger Radfahrer fuhr am Donnerstagabend gegen 18:15 Uhr verbotswidrig den Gehweg der Straße Am Hochfeldweg in Ingolstadt-Zuchering in westliche Richtung. „Da auf dem Gehweg auch Fußgänger unterwegs waren, wechselte der mehr als deutlich unter Alkoholeinfluss stehende Radfahrer auf die Straße, wobei er das Gleichgewicht verlor und seitlich mit dem Kopf gegen einen gerade vorbeifahrenden Lkw stieß“, so ein Sprecher der Ingolstädter Verkehrspolizei.



Und er erklärte: „Dessen Fahrer, ein 54-Jähriger aus dem Kreis Eichstätt, ahnte so etwas in Anbetracht der Fahrweise des Radfahrers schon, weshalb er vorsorglich zur Fahrbahnmitte hin fuhr und seine Geschwindigkeit bereits deutlich reduziert hatte.“ Der Radfahrer erlitt leichte Blessuren und wurde anschließend vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus verbracht.



Ein zuvor versuchter Atemalkoholtest konnte aufgrund der hochgradigen Alkoholisierung des Radfahrers von ihm nicht mehr durchgeführt werden. Sachschaden entstand bei dem Unfall laut Polizei keiner. Im Rahmen der Unfallaufnahme bei dem Radfahrer vor Ort verschiedenes Diebesgut im Wert von fast 100 Euro aus einem nahegelegenen Discounter aufgefunden und sichergestellt.



Im Krankenhaus wurde dann bei dem Betrunkenen auch eine angeordnete Blutentnahme durchgeführt. „Hierbei kam es dann seitens des in Südosteuropa beheimateten Radfahrers immer wieder zu mehr als aggressiven Handlungen den anwesenden Beamten und auch dem Krankenhauspersonal gegenüber, weshalb er zwischenzeitlich fixiert werden musste“, so der Polizeisprecher weiter.



Trotz der teilweise massiven Widerstandshandlungen waren alle eingesetzten Polizisten weiterhin dienstfähig. Leicht verletzt wurde lediglich eine Polizistin, die einem Tritt nicht mehr ausweichen konnte und am Bein getroffen wurde. Gegen den Radfahrer wird nun eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr, tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, sowie dem Ladendiebstahl gefertigt.