In einem Strafverfahren wegen Körperverletzung muss sich ein Betrunkener verantworten.
(ir) Wie die Polizei mitteilte, geriet ein 45-jähriger Mann aus Ingolstadt in der Nacht von Samstag auf Sonntag gegen 2:35 Uhr mit einer Mitarbeiterin einer Ingolstädter in Streit. „Grund des Unmuts des Disco-Besuchers war wohl die am Einlass erforderliche Kontrolle seines Impfausweises“, so eine Sprecherin der Ingolstädter Polizei.
Und sie fügte hinzu: „Im Zuge der Kontrolle zog der 45-Jährige die Angestellte an den Haaren zu Boden, woraufhin der Unruhestifter von den Sicherheitsdienstmitarbeitern bis zum Eintreffen der Polizeistreife festgehalten wurde.“ Verletzt wurde die Mitarbeiterin bei dem Vorfall nicht.
Da sich der 45-Jährige einem durch die anwesenden Polizisten ausgesprochenen Platzverweis keine Folge leistete und stattdessen angab, weitere Diskobesucher schlagen zu wollen, wurde er von den Einsatzkräften kurzerhand in Gewahrsam genommen. Ein durchgeführter Atemalkoholtest bei dem Mann ergab einen stolzen Wert von fast 1,9 Promille. „Den 45-Jährigen erwartet nun ein Strafverfahren wegen Körperverletzung“, so die Polizeisprecher abschließend.