Die Polizei stoppte einen 18-jährigen Hoverboard-Fahrer. Gegen ihn und seinen 17-jährigen Kumpel ermittelt die Polizei.
(ir) Ein 18-jähriger Heranwachsender aus Ingolstadt wurde am Sonntagabend gegen 17:15 Uhr von einer Polizeistreife dabei beobachtet, wie er mit einem Hoverboard auf dem Fußweg in der hiesigen Richard-Wagner-Straße fuhr. „Der junge Mann wurde von einem Kumpel begleitet, dem das Gerät gehört“, so ein Sprecher der Ingolstädter Polizei. Und er fügte hinzu: „Das einachsige, motorisierte Spielgerät darf auf öffentlichem Verkehrsgrund nicht benutzt werden, da seine Höchstgeschwindigkeit mehr als 6 km/h beträgt und es deshalb zulassungspflichtig ist.“
In Deutschland können Hoverboards allerdings nicht zugelassen werden, da sie die Merkmale zulassungsfähiger Fahrzeuge nicht erfüllen. Zudem wird für die Benutzung des Geräts ein Führerschein für Auto oder Krafträder benötigt. Doch der 18-Jährige besitzt weder einen Autoführerschein, noch einen Kraftradführerschein. Deswegen wurde das Spielgerät von der Polizei sichergestellt.
Der Fahrer muss sich jetzt wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und eines Verstoßes gegen die Zulassungsverordnung verantworten. Da laut Polizei keine Möglichkeit besteht, für den Betrieb des Boards eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und es somit nicht versichert war, liegt zudem ein Verstoß nach dem Pflichtversicherungsgesetz vor. Der 17-jährige Besitzer des Hoverboards machte sich ebenfalls strafbar. Gegen ihn ermittelt die Polizei wegen Ermächtigung zum Fahren ohne Fahrerlaubnis.