17-Jähriger muss zu Fuß weitergehen



Ein Kleinkraftradfahrer war ohne Fahrerlaubnis unterwegs.

(ir) In der Nacht von Freitag auf Samstag war ein 17-jähriger Kleinkraftradfahrer aus Neuburg auf dem dortigen Schleifmühlweg unterwegs und wurde gegen 4:40 Uhr von einer Polizeistreife gestoppt. Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Streifenpolizisten fest, dass der 17-Jähriger nicht die für sein Gefährt erforderliche Fahrerlaubnis hat.



„Für das mit einer Geschwindigkeit von 45 km/h geführte Zweirad hätte der Jugendliche die Fahrerlaubnisklasse AM gebraucht“, so ein Sprecher der Neuburger Polizei. Und er fügte hinzu: „Er konnte aber nur eine Mofaprüfbescheinigung vorweisen.“ Der 17-Jährige musste seinen Weg nach der Kontrolle zu Fuß fortsetzen und sich nun wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten.