Bei Probefahrt gegen Pflichtversicherungsgesetz verstoßen



Die Polizei erwischte einen Leichtbiker, der ohne Versicherungsschutz unterwegs war.

(ir) Am Sonntagabend gegen 18:00 Uhr war ein 48-jähriger Neuburger auf seinem Kleinkraftrad auf der dortigen Grünauer Straße zu einer Probefahrt unterwegs. „Für das Fahrzeug bestand jedoch kein Versicherungsschutz mehr“, so ein Sprecher der Neuburger Polizei.



Und er fügte hinzu: „Der Mann muss sich wegen eines Verstoßes nach dem Pflichtversicherungsgesetz verantworten.“