Ein 19-Jähriger hat ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung am Hals.
(ir) Wie die Polizei mitteilte, fuhr in der Nacht von Samstag auf Sonntag ein mit drei Personen besetztes Auto auf der Alten Neuburger Straße im Neuburger Ortsteil Zell von der B 16 kommend am Fliegerhorst entlang.
Aus noch ungeklärten Gründen kam der Pkw gegen 1:30 Uhr von der Fahrbahn ab, und stieß gegen einen dort stehenden Zaun. Der 19-jährige Fahrer aus dem Landkreis Neuburger-Schrobenhausen sowie seine 18- und 19-jährigen Mitfahrer aus demselben Landkreis, wurden bei dem Unfall leicht verletzt.
An dem Unfallwagen wurde die Front stark beschädigt. Der Maschendrahtzaun wurde auf einer Länge von etwa drei Metern eingedrückt. Ein Metallpfosten ging laut Polizei zu Bruch.
„Der Gesamtsachschaden wird derzeit auf zirka 4.500 Euro geschätzt“, so ein Sprecher der Neuburger Polizeiinspektion.
Und er fügte abschließend hinzu „Gegen den Fahrzeugführer wurde ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung, sowie ein Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung eingeleitet.“