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Ein Mann muss sich wegen Fahrens trotz Fahrverbots strafrechtlich vor der Justiz verantworten.
(ir) Am Abend des Sonntags, 19. Mai 2024 war ein 30-jähriger Audi-Fahrer in der Straße „Am Schwalbanger“ in Neuburg unterwegs und wurde dort gegen 20:30 Uhr von einer Streifenbesatzung der Polizei gestoppt.
Bei der anschließenden Verkehrskontrolle stellte sich heraus, dass der in Neuburg lebende Mann seine Fahrerlaubnis bereits bei der dortigen Polizeidienststelle wegen eines Fahrverbotes in Verwahrung gegeben hat.
„Folglich wurde dem Beschuldigten der Fahrzeugschlüssel abgenommen“, teilte ein Inspektionssprecher mit.
Und er fügte abschließend hinzu: „Der Pkw-Fahrer muss sich nun strafrechtlich aufgrund eines Fahrens trotz Fahrverbotes verantworten.“
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