Zwei Jugendliche waren mit einem nicht zugelassenem Roller und ohne Führerschein auf der B16 unterwegs.
(ir) Wie die Polizei mitteilte, bemerkte ein Polizist, der privat unterwegs war, zwei junge Burschen auf der B16 bei Straß auf einem Motorroller. Sie waren ohne Helm unterwegs und an dem Roller war kein Kennzeichen abgebracht.
Der Polizist verständigte seine uniformierten Kollegen, die die beiden Rollerfahrer anschließend stoppten. Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass der 15-jährige Fahrer aus Buttenwiesen nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis für den Roller ist.
„Der Roller war zudem nicht versichert“, so ein Sprecher der Neuburger Polizei. Und er fügte hinzu: „Offenbar hatten die beiden Jugendlichen den Roller kurz vorher gekauft und wollten nun bis nach Buttenwiesen fahren.“
Der Roller wurde nach Absprache mit der Ingolstädter Staatsanwaltschaft sichergestellt. Den 15-Jährigen erwarten nun Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
„Die Ordnungswidrigkeiten wegen dem fehlenden Helm bei ihm und seinem 16-jährigen Mitfahrer werden ebenfalls geahndet“, so der Polizeisprecher abschließend.