Verstoß nach dem Pflichtversicherungsgesetz



Die Polizei zog einen Leichtbiker aus dem Verkehr, der an seinem Fahrzeug kein gültiges Kennzeichen angebracht hatte.

(ir) Wie die Polizei mitteilte, war am Sonntagnachmittag ein 32-jähriger Kleinkraftradfahrer aus Karlshuld auf der dortigen Straße „Unterer Kanal“ unterwegs. Gegen 14:55 Uhr fiel der Mann einer Streifenbesatzung der Neuburger Polizei auf, weil er an seinem Fahrzeug kein gültiges Versicherungskennzeichen angebracht hatte.



Die Streifenpolizisten stoppten den Fahrer und unterzogen ihn einer Kontrolle. „Der Mann wird wegen eines Verstoßes nach dem Pflichtversicherungsgesetz zur Anzeige gebracht“, so ein Sprecher der Neuburger Polizei.