Verstoß Pflichtversicherungsgesetz


  
Ein E-Scooter-Fahrer hatte ein abgelaufenes Kennzeichen an seinem Fahrzeug.

(ir) Wie die Polizei mitteilte, war am Mittwochnachmittag ein E-Scooter-Fahrer im Neuburger Stadtgebiet unterwegs und wurde dort von einer Streifenbesatzung der dortigen Inspektion einer Kontrolle unterzogen.



Grund dafür war, dass er noch ein grünes und seit dem 28. Februar 2023 nicht mehr gültiges Versicherungskennzeichen an seinem Fahrzeug angebracht hatte.



„Damit konfrontiert gab er an, es versäumt zu haben sich um ein Neues zu kümmern“, so ein Sprecher der Neuburger Polizei.



Und er fügte hinzu: „Die Weiterfahrt wurde unterbunden und er durfte seinen Roller nur noch schieben.“