Zivilpolizisten nehmen Mann fest und Richter erlässt Haftbefehl

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Die Geldübergabe nach einem Schockanruf wurde in letzter Minute noch verhindert.

(ir) Am Donnerstagnachmittag erhielt eine 60-jährige Frau aus Neuburg an der Donau den Anruf von einem bislang unbekannten Mann, der sich am Telefon als Polizist ausgab. Angeblich hätte die Tochter der Angerufenen einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht und es könne nun durch Zahlung einer Kaution eine Haftstrafe verhindert werden.



Da die 60-Jährige die Geschichte glaubte, machte sie sich mit über 60.000 Euro auf den Weg zum Neuburger Amtsgericht. Dort sollte die Geldübergabe erfolgen.



Der Ehemann der Frau hatte inzwischen die gemeinsame Tochter kontaktiert und ihr von dem Anruf erzählt. Sie informierte sofort die Polizei und erreichte zudem auch ihre Mutter noch rechtzeitig telefonisch, um sie zu warnen.



Als der Tatverdächtige die 60-Jährige am Übergabeort ansprach, nahmen ihn Zivilpolizisten der Polizeiinspektion Neuburg fest. „Es handelt sich um einen 38-jährigen serbischen Staatsangehörigen ohne festen Wohnsitz“, so ein Polizeisprecher.



Der Tatverdächtige wurde am heutigen Freitag dem Ermittlungsrichter am Neuburger Amtsgericht vorgeführt und nach Erlass eines Haftbefehls in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.



Die Kriminalpolizei Ingolstadt hat die Ermittlungen übernommen und gibt folgende Verhaltenstipps:
• Legen Sie am besten auf, wenn Sie nicht sicher sind, wer anruft und Sie sich unter Druck gesetzt fühlen!
• Die Polizei ruft Sie niemals unter der Polizeinotrufnummer 110 an. Das machen nur Betrüger. Wenn Sie unsicher sind, wählen Sie die Nummer 110! Aber nutzen Sie dafür nicht die Rückruftaste!
• Rufen Sie den angeblich betroffenen Angehörigen unter der Ihnen bekannten Nummer an!
• Sprechen Sie am Telefon nie über Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse!



• Übergeben Sie niemals Geld an unbekannte Personen!
• Ziehen Sie eine Vertrauensperson hinzu oder verständigen Sie über den Notruf 110 die Polizei!
• Die echte Polizei fordert niemals Bargeld, Überweisungen oder Wertgegenstände von Ihnen, um Ermittlungen durchzuführen.
• Sprechen Sie auch mit ihren Angehörigen über das Phänomen und warnen Sie sie vor dem Vorgehen der Täter!





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