Neuburg
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Die Polizei ermittelt wegen des Unerlaubten Entfernens vom Unfallort und sucht Zeugen.
(ir) Wie die Polizei mitteilte, wurde am frühen Dienstagabend gegen 17:00 Uhr ein VW Polizei in der Neuburger Schießhausstraße geparkt. Als der Halter am Mittwochmorgen um 6:00 Uhr wieder zu seinem Fahrzeug kam, erlebte er eine böse Überraschung.
Offenbar wurde der VW von einem bislang unbekannten Fahrzeug mit Anhängerkupplung angefahren und beschädigt. Dabei wurde die Fahrerseite eingedrückt. Es entstand ein Schaden von zirka 2.500 Euro.
Der Unfallverursacher meldete sich bislang nicht bei der Polizei. Im Zuge der Ermittlungen wegen Unerlaubten Entfernens vom Unfallort bittet die Polizei Neuburg Zeugen, die sachdienliche Hinweise zum Unfallhergang geben können, sich unter der Telefonnummer (0 84 31) 67 11-0 zu melden.
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Ein junger Mann fuhr gegen einen Stein und schlug mit dem Kopf gegen eine Hausmauer.
(ir) Wie die Polizei mitteilte, war ein 22-jähriger Mann aus Karlshuld am Donnerstagmorgen auf seinem Fahrrad im Neuburger Ortsteil Rödenhof unterwegs. Weil er gegen 5:30 Uhr durch die Nutzung seines Smartphones während der Fahrt abgelenkt war, stürzte der 22-Jähriger alleinbeteiligt von seinem Fahrrad.
„Er fuhr gegen einen größeren Stein und schlug mit dem Kopf gegen eine angrenzende Hausmauer“, so ein Sprecher der Neuburger Polizei. Der 22-Jährige wurde bei dem Unfall leicht verletzt und musste vom Rettungsdienst nach Erstversorgung an der Unfallstelle in ein Krankenhaus verbracht werden. „Ein durchgeführter Alcotest verlief negativ“, so ein Sprecher der Neuburger Polizei.
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Nachdem der Notarzt den Zustand einer Frau stabilisiert hatte, biss sie ihm in den Oberarm.
(ir) Wie die Polizei mitteilte, wählte der Lebensgefährte einer 31-jährigen Altenpflegerin am Mittwoch gegen 11:25 Uhr wegen eines medizinischen Notfalls den Notruf. Ein unverzüglich in die Wohnung beorderter Notarzt konnte die Frau zunächst stabilisieren. „Im weiteren Verlauf verhielt sie sich ihrem Helfer gegenüber zunehmend aggressiver und unkooperativ, eine weiterhin erforderliche ärztliche Behandlung lehnte sie vehement ab“, so ein Sprecher der Neuburger Polizei.
Und er fügte hinzu: „Ihr uneinsichtiges Verhalten gipfelte darin, dass sie den Notarzt in dessen linken Oberarm biss.“ Eine hinzugerufene Polizeistreife der Polizeiinspektion Neuburg musste die amtsbekannte Altenpflegerin mit Zwang fixieren, wobei auch die eingesetzte Polizistin und ihr Kollege gebissen wurden.
Nachdem sich die Neuburgerin weiterhin nicht beruhigen ließ, wurde sie gegen ihren Willen in ein Krankenhaus eingewiesen. Die erlittenen Bisswunden bei Notarzt und Polizisten wurden ambulant versorgt. Alle drei konnten ihren Dienst fortsetzen. Die renitente Frau erwarten nun Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung und Tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte.
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Eine Rentnerin bekam eine Zahlungsaufforderung, die an ihren verstorbenen Mann gerichtet war.
(ir) Wie die Polizei mitteilte, erhielt Ende Juli 2021 eine 70-jährige Frau aus dem Landkreis Neuburg-Schrobenhausen ein Schreiben eines vermeintlichen Inkassounternehmens, adressiert an ihren verstorbenen Ehemann mit einer Zahlungsaufforderung in Höhe mehrerer hundert Euro.
„Anlass wäre die Teilnahme an Gewinnspielen gewesen“, so ein Sprecher der Neuburger Polizei. Und er fügte hinzu: „Die Frau erkannte den Betrugsversuch, zahlte nicht und meldete den Vorfall stattdessen der Polizei.“ Es handelt sich dabei um eine bekannte Betrugsmasche.
Die Polizei appelliert in diesem Zusammenhang: Seien Sie bei unberechtigten Forderungen misstrauisch! Wenden Sie sich im Zweifelsfall an Ihre örtlich zuständige Polizeidienststelle! Bringen Sie Betrugsversuche zur Anzeige!
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Die Polizei kontrollierte einen Verkehrsteilnehmer, der keine Fahrerlaubnis hat.
(ir) Wie die Polizei mitteilte, war am Dienstagabend ein 33-jähriger Mann auf seinem Roller auf der Eichstätter Straße von Neuburg-Ried unterwegs. Dort stoppte ihn gegen 18:50 Uhr eine Streifenbesatzung der Neuburger Polizei.
Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Streifenpolizisten bei dem 33-Jährigen fest, dass er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis zum Führen des Fahrzeugs ist. „Die Weiterfahrt wurde ihm unterbunden“, so ein Sprecher der Neuburger Polizei.
Und er fügte hinzu: „Den Mann erwartet nun ein Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.“