Neuburg
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(ir) Ein Autofahrer transportiert eine Küchenarbeitsplatte die aus
seinem Kofferraum herausragt und ein anderes Auto fährt dagegen und verletzt die
Beifahrerin.
Ein 40-jähriger Mann fuhr am Samstag gegen 12:30
Uhr mit seinem Auto auf der B16 von Neuburg kommend in Richtung Ingolstadt und
wollte an der Zeller Kreuzung nach rechts in Richtung Karlshuld abbiegen. Er
musste allerdings wegen eines vorfahrtsberechtigten Fahrzeugs anhalten.
Im
Kofferraum hatte der 40-Jährige eine Küchenarbeitsplatte gelagert, die zirka 70
Zentimeter nach hinten hinausragte, aber mit einem roten Fähnchen gekennzeichnet
war.
Ein nachfolgender Autofahrer erkannte dies offensichtlich zu spät und
fuhr gegen die Arbeitsplatte, wobei diese nach vorne geschoben wurde. Die
Beifahrerin wurde dadurch leicht verletzt. Die beiden Unfallbeteiligten sahen
sich den Schaden an und trennten sich, ohne dass die Personalien ausgetauscht
worden waren.
Der Schaden war irrtümlich falsch eingeschätzt worden. Da die
Beifahrerin im vorderen Fahrzeug immer stärke Beschwerden bekam, wurde sie
ambulant im Krankenhaus behandelt.
Von dem 40-Jährigen wurde der Unfall
nachträglich bei der Polizei gemeldet.
Der Sachschaden wird auf zirka 1.750
Euro geschätzt.
Von dem auffahrenden Fahrzeug ist das Kennzeichen bekannt.
Zur Feststellung des Fahrers sind weitere Ermittlungen notwendig.
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(ir) Weil eine 28-Jährige zu viel Alkohol getrunken hat stürzte sie
vom Rad, zog sich eine Platzwunde zu und muss sich auch noch vor Gericht
verantworten.
Einige Kopfschmerzen wird wohl eine 28-jährige
Neuburgerin noch haben, die anderen Verkehrsteilnehmern in der Nacht von Samstag
auf Sonntag kurz nach Mitternacht in Neuburg auffiel. Die Passanten riefen wegen
der jungen Dame die Neuburger Polizei zu Hilfe, da die Radlerin in der
Gerhart-Hauptmann-Straße mit ihrem Fahrrad gestürzt war und sich hierbei eine
blutende Platzwunde am Kopf zugezogen hatte.
Den Beamten wurde vor Ort schnell die Ursache für den Sturz
vom Fahrrad klar. Die Dame brachte es bei einem Alkoholtest auf über 1,2
Promille.
Sie wurde deswegen mit Hilfe des Rettungsdiensts nicht nur zur
Versorgung ihrer Platzwunde ins Neuburger Krankenhaus gebracht sondern musste
dort auch noch eine Blutentnahme über sich ergehen lassen.
Da ihre
Alkoholfahrt nicht folgenlos geblieben war, muss sich die junge Frau nun auch
bei dem oben genannten Alkoholwert wegen Trunkenheit im Straßenverkehr vor
Gericht verantworten.
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(ir) Zu einem Verkehrsunfall mit zwei leicht verletzten Personen
kommt es am Samstagabend auf der B16 auf Höhe der Anschlussstelle Burgheim.
Eine 79-jährige Frau aus dem Gemeindebereich Ehekirchen war
gegen 19:00 Uhr mit ihrem Pkw auf der B16 von Rain her kommend unterwegs und
wollte die Bundesstraße bei Burgheim verlassen.
Beim Abbiegen nach links auf den Zubringer zur nach
Burgheim führenden Kreisstraße übersah sie jedoch, dass ihr auf der B16 ein
43-jähriger Mann aus Rain mit seinem Auto entgegenkam. Dieser konnte den
Zusammenstoß nicht mehr verhindern und prallte frontal vorne rechts in das
Fahrzeug der Unfallverursacherin.
Beide Unfallbeteiligte wurden bei dem
Zusammenstoß leicht verletzt, wobei allerdings nur die Unfallverursacherin
selbst zur Behandlung mit dem Rettungswagen ins Neuburger Krankenhaus
abtransportiert werden musste.
Auch beide Fahrzeuge waren so stark
beschädigt, dass sie durch einen Abschleppdienst von der Unfallstelle geborgen
werden mussten.
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(ir) Zivilen Polizeibeamten ging ein 28-jähriger Neuburger
Rauschgiftkonsument ins Netz.
Dieser machte auf die Beamten bei
einer Kontrolle den Eindruck, als ob er deutlich unter Drogeneinfluss stünde.
Die Durchsuchung des jungen Mannes bestätigte dann auch, dass die Beamten den
richtigen Riecher gehabt hatten. Bei dem Neuburger konnten sie tatsächlich ein
kleines Päckchen mit Marihuana sicherstellen, so dass den Mann jetzt eine
Strafanzeige wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz erwartet.
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(ir) Ein betrunkener Autofahrer beschuldigt einen anderen, sein Auto
angefahren zu haben, doch für die Polizei stellt sich der Sachverhalt anders
dar.
Am Samstagnachmittag gegen 14:50 Uhr rief ein 54-jähriger
Autofahrer bei der Polizeiinspektion Neuburg an und bat die Beamten um neutrale
Beurteilung einer Situation in der Nördlichen Grünauer Straße in Neuburg auf dem
Supermarktparkplatz.
Der Neuburger wurde dort von
einem 29-jährigen Weicheringer beschuldigt, dass dieser vom Auto des 54-Jährigen
angefahren worden sei, während er am Heck seines eigenen Fahrzeugs gestanden
habe.
Die Polizisten stellten dann auf dem Parkplatz aber fest, dass der
Unfall so, wie ihn der Weicheringer beschrieb, aufgrund der örtlichen
Gegebenheiten nicht stattgefunden haben konnte.
Dubios war zudem, dass der
29-Jährige seine Version des Anstoßes prompt abänderte, als er von den Beamten
darauf hingewiesen wurde, dass seine Beschreibung nicht schlüssig sei.
An
dem Auto des Neuburgers waren keinerlei Spuren zu erkennen, die die Version des
jungen Mannes gestützt hätten, bei dem mittels Alkoholtest noch dazu über 1,1
Promille festzustellen waren.
Auch von den vorgegebenen Verletzungen war bei
dem Weicheringer äußerlich nichts zu erkennen.
Da der Verdacht besteht, dass
der 29-Jährige den Vorfall und die Verletzung seiner Person nur vorgetäuscht
hat, bittet die Polizei eventuelle Zeugen des Vorfalls, sich mit der
Polizeiinspektion Neuburg unter der Telefonnummer (0 84 31) 67 11-0 in
Verbindung zu setzen.