Eine spätere Unfallmeldung führt zu Anzeigen wegen Trunkenheit bzw.
Vorfahrtsmissachtung gegen beide beteiligten Fahrer.
Am Samstag
um 8:00 Uhr fuhr ein Auto aus einer Hofeinfahrt in der Münchener Straße in
Geisenfeld heraus, übersah dabei einen von links kommenden vorfahrtsberechtigten
Pkw und stieß mit diesem zusammen. Die beiden Unfallbeteiligten einigten sich an
der Unfallstelle ohne die Hinzuziehung der Polizei.
Der 54-jährige
Unfallverursacher teilte rund 2 Stunden später der Polizei den Unfall mit und
gab an, dass er beim Unfallbeteiligten Alkoholgeruch wahrgenommen hatte.
Daraufhin überprüften Polizisten den 53-jährigen Unfallgegner. Hierbei stellte
sich heraus, dass der Mann mit 0,52 Promille unter leichten Alkoholeinfluss
stand. Bei dem Fahrer wurde eine Blutentnahme durchgeführt.
Gegen den
eigentlichen Unfallverursacher wurde Anzeige wegen der Vorfahrtsverletzung
erstattet, gegen den weiteren Unfallbeteiligten laufen nun Ermittlungen wegen
Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs.