Zwei Anzeigen bei nachträglicher Unfallmeldung

Eine spätere Unfallmeldung führt zu Anzeigen wegen Trunkenheit bzw. Vorfahrtsmissachtung gegen beide beteiligten Fahrer.

Am Samstag um 8:00 Uhr fuhr ein Auto aus einer Hofeinfahrt in der Münchener Straße in Geisenfeld heraus, übersah dabei einen von links kommenden vorfahrtsberechtigten Pkw und stieß mit diesem zusammen. Die beiden Unfallbeteiligten einigten sich an der Unfallstelle ohne die Hinzuziehung der Polizei.

Der 54-jährige Unfallverursacher teilte rund 2 Stunden später der Polizei den Unfall mit und gab an, dass er beim Unfallbeteiligten Alkoholgeruch wahrgenommen hatte.
Daraufhin überprüften Polizisten den 53-jährigen Unfallgegner. Hierbei stellte sich heraus, dass der Mann mit 0,52 Promille unter leichten Alkoholeinfluss stand. Bei dem Fahrer wurde eine Blutentnahme durchgeführt.

Gegen den eigentlichen Unfallverursacher wurde Anzeige wegen der Vorfahrtsverletzung erstattet, gegen den weiteren Unfallbeteiligten laufen nun Ermittlungen wegen Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs.