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Nachdem ein Angler bei Kontrolle aufgefallen war, wurde er bei der Polizei angezeigt.
(ir) Am Donnerstagnachmittag, 30. Mai 2024, wurde ein 42-jähriger Angler aus dem Landkreis Kelheim von einem Fischereiaufseher kontrolliert.
Dabei stellte sich heraus, dass der Mann am Rhein-Main-Donau-Kanal anstatt der zwei erlaubten Angeln, drei Angeln gleichzeitig am Wasser benutzte.
Zudem verwendete er einen Setzkescher im Fließwasser, in dem er gefangene Fische hälterte. Dies stellt nach dem Tierschutzgesetz eine Straftat dar, da die lebenden Fische einen unnötigen Stress ausgesetzt waren und gemäß Tierschutzgesetz nach dem Fang sofort fachgerecht getötet werden müssen.
„Der Mann wurde deshalb bei der Polizei Kelheim angezeigt“, so ein Polizeisprecher.
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