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Nach einer Kollision mit einem Zaun verständigte der Geschädigte die Polizei.
(ir) Am Freitag, 19. Januar 2024, rangierte ein 43-jähriger Mann sein Auto in einer Hofeinfahrt in Mainburg und touchierte dabei mit seinem Heck den Zaun des dortigen Anwohners, weshalb der die Polizei verständigte.
Eine Streifenbesatzung der Mainburger Inspektion kam bei der Sachverhaltsaufnahme zu der Vermutung, dass der Pkw-Lenker unter Drogeneinfluss stehen könnte.
Ein freiwillig durchgeführter Drogenschnelltest bei dem 43-Jährigen verlief positiv auf dem vorangegangenen Konsum von THC.
Deshalb haben die Beamten seine Weiterfahrt unterbunden und bei ihm eine Blutentnahme angeordnet, der er sich unterziehen musste.
„Gegen den Fahrer werden nun unter anderem Ermittlungen wegen Trunkenheit im Verkehr geführt“, so ein Sprecher der Mainburger Polizei.
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Von einem vereisten Balkon ohne Geländer, der noch nicht zum Betreten freigegeben war, ist eine Frau gestürzt und hat sich schwer verletzt.
(ir) Am frühen Mittwochnachmittag war eine 37-jährige Frau aus dem Landkreis Kelheim in mit privaten Umzugsarbeiten beschäftigt, und hielt sich zu diesem Zweck auf einem Balkon im 1. Obergeschoss ihrer neu bezogenen Wohnung in Abensberg auf, um von dort ihren unten wartenden Helfern leere Umzugskartons zuzuwerfen.
An diesem Balkon war jedoch zu diesem Zeitpunkt kein Geländer angebracht, weshalb der Balkon vom Hauseigentümer noch nicht zur Nutzung freigegeben war.
Die 37-Jährige rutschte gegen 13:00 Uhr während ihrer Tätigkeit auf dem vom vorherrschenden Niederschlag vereisten Balkon aus und stürzte aus einer Höhe von 2,60 Meter zu Boden.
Dabei zog sie sich schwere, aber nicht lebensgefährliche Verletzungen zu und musste vom verständigten Rettungsdienst nach Erstversorgung an der Unfallstelle in ein Krankenhaus verbracht werden.
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Ein E-Scooter-Fahrer war ohne Versicherungsschutz unterwegs.
(ir) Am Mittwochnachmittag war ein 43-jähriger E-Scooter-Fahrer aus Mainburg auf der Paul-Münsterer-Straße von Mainburg unterwegs und wurde dort gegen 14:10 Uhr von einer Streifenbesatzung der Polizei gestoppt.
Grund der Anhaltung war, dass am Fahrzeug des 43-Jährigen das vorgeschriebene Versicherungskennzeichen fehlte.
„Die Weiterfahrt wurde unterbunden“, so ein Sprecher der Mainburger Polizei.
Und er fügte abschließend hinzu: „Es wird wegen eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz ermittelt.“
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Weil sich ein Betrunkener nicht beruhigte, wurde er von der Polizei mitgenommen.
(ir) In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch gerieten gegen 2:45 Uhr mehrere Angehörige einer in einer Asylbewerberunterkunft in Bad Abbach wohnenden Familie untereinander in Streit.
„Sämtliche Beteiligte waren zum Teil hochgradig alkoholisiert“, so ein Polizeisprecher.
Und er fügte hinzu: „Ein 29-jähriger Beteiligter konnte sich auch in Anwesenheit der eingesetzten Polizeibeamten nicht beruhigen und wurde zur Verhinderung möglicher Straftaten in Gewahrsam genommen.“
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Die Polizei ermittelt nach Körperverletzung und Sachbeschädigung in einem Mehrparteienhaus.
(ir) Am Dienstag, 16. Januar 2024, gegen 19:00 Uhr, versuchte ein 36-jähriger Mann aus dem Landkreis Kelheim in einem Mehrparteienhaus im Abensberger Ortsteil Offenstetten die Wohnungstür seines 71-jährigen Nachbarn mit Gewalt aufzudrücken und beschädigte dabei die Tür.
Grund dafür war laut Polizei ein bereits länger andauernder Streit zwischen den beiden Parteien, der in der Vergangenheit schon zu Körperverletzungsdelikten führte.
Der 71-Jährige zog sich beim Versuch, die Tür zuzuhalten, leichte Verletzungen in Form einer Schürfwunde zu. Nachdem die verständigte Polizei dort eintraf und die Strafanzeige gegen den 36-Jährigen aufnahm, kehrte zunächst Ruhe ein.
Doch kurze Zeit später, als die Polizisten wieder abgerückt waren, begab sich der 36-Jährige erneut zur Wohnung seines Nachbarn, wo er schließlich von dem 71-Jährigen sowie einem 50-jährigen Angehörigen und einem 42-jährigen Bekannten mit einem Schlagstockes geschlagen worden sein soll.
Der 36-Jährige erlitt dabei schwere, jedoch nicht lebensgefährliche Verletzungen, und musste vom verständigten Rettungsdienst nach Erstversorgung am Tatort in ein Krankenhaus verbracht werden.
Gegen sämtliche Beteiligte wurden von den Polizisten Strafverfahren wegen Körperverletzung, Gefährlicher Körperverletzung oder Sachbeschädigung eingeleitet.
Der bei der Tat verwendete Schlagstock wurde von den Beamten sichergestellt.
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