20 Euro für jeden Frischling


 
Jäger erhalten Aufwandsentschädigung zur Reduktion der Wildschweinedichte.

(ir) Die Bayerische Staatsregierung hat am 19. Dezember 2017 wegen der heranrückenden Afrikanischen Schweinepest (ASP) ein finanzielles Anreizprogramm auf den Weg gebracht, um die Motivation und das Engagement der Jägerschaft zur Intensivierung der Schwarzwildbejagung zu unterstützen. Die Reduktion der Schwarzwildbestände stellt eine entscheidende vorbeugende Maßnahme dar, um das Risiko einer Einschleppung nach Bayern möglichst gering zu halten. Für das Erlegen von Frischlingen, Überläuferbachen und Bachen, die für die Aufzucht der Jungtiere nicht notwendig sind, sollen Jäger eine Prämie in Höhe von 20 Euro erhalten. Insgesamt stehen dafür bis Ende 2018 1,5 Millionen Euro zur Verfügung. Für das laufende Jagdjahr 2017/2018 wird die Jagdstrecke ab dem 19. Dezember 2017 bis einschließlich Ende des Jagdjahres am 31. März 2018) berücksichtigt.



Zur Abwicklung der Auszahlung der Aufwandsentschädigung ist es notwendig, dass der Revierinhaber zunächst die Streckenliste des Jagdjahres 2017/2018 bis spätestens 10. April dieses Jahres der Unteren Jagdbehörde im Landratsamt Eichstätt, 2. Stock, Zimmernummer 209 vorlegt, die den Erhalt der Abschussliste mit den Angaben zu den erlegten Wildschweinen bestätigt. Von der bestätigten Streckenliste wird eine Kopie für den Jagdausübungsberechtigten gefertigt, die er zusammen mit dem Erstattungsantrag und der erforderlichen Eigenerklärung bis zum 15. Mai 2018 beim Bayerischen Jagdverband (BJV), Hohenlindner Straße 12 in 85622 Feldkirchen einreichen kann. Dem Jäger steht es frei, für die Erstattung nicht relevante Daten auf der Streckenliste zu schwärzen. Die gesammelten Anträge werden über den BJV dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) zur weiteren Prüfung vorgelegt. Die endgültige Auszahlung an den Antragsteller erfolgt schließlich direkt durch den BJV.



Die Weitergabe von Aufwandsentschädigungen an Jagdgäste oder Begehungsscheininhaber liegt in der Eigenverantwortung der Revierinhaber. Die Pauschale stellt eine freiwillige staatliche Leistung dar. Ein Rechtsanspruch auf Auszahlung der Aufwandsentschädigung ist nicht ableitbar und kann nicht für Mitarbeiter/Bedienstete der Bayerischen Staatsforsten in Ausübung ihres Dienstgeschäfts gewährt werden. Der notwendige Erstattungsantrag mit Eigenerklärung kann über die Internetseiten des BJV unter www.jagd-bayern.de oder dem Wildtierportal Bayern uner www.wildtierportal.bayern.de bezogen werden. Auch für das folgende Jagdjahr wird die Gewährung der Aufwandsentschädigung fortgeführt.