Eichstätt sucht Jugendschöffen


  
Hier erhalten Sie Informationen zur Jugendschöffenwahl für die Wahlperiode 2019-2023.

(ir) Zur Jugendschöffenwahl 2018 hat der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Eichstätt eine Vorschlagliste an das Amtsgericht zu erstellen. Insgesamt sind mindestens 52 Personen vorzuschlagen. Bis zum 16. März haben die Gemeinden Gelegenheit, geeignete Frauen und Männer zu benennen. Schöffen sind ehrenamtliche Richter in Strafsachen, die jeweils für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt werden. Sie kommen bei den Strafkammern und Jugendkammern der Landgerichte sowie bei den Schöffengerichten beziehungsweise Jugendschöffengerichten der Amtsgerichte zum Einsatz. Die Schöffen werden auf Vorschlag der Gemeinden beziehungsweise der Jugendhilfeausschüsse bei den Jugendämtern von einem Wahlausschuss gewählt.



Die Gemeinden und Jugendhilfeausschüsse können das Formular für die Schöffenvorschlagsliste und die Jugendschöffenvorschlagslisten nebst Ausfüllanleitung auf der Internetseite des Bayerischen Justizministeriums unter www.justiz.bayern.de/service/schoeffen abrufen. Dort werden auch weitere Informationen über dieses Amt angeboten.