Folgen Sie uns auf Facebook: https://www.facebook.com/regionalreporterde |
Änderung der Zuständigkeit für die Annahme von Bauanträgen.
(ir) Das Landratsamt Eichstätt bietet ab Freitag, 1. Dezember 2023 den digitalen Bauantrag als zusätzliche Serviceleistung an. Mit dieser modernen Art der Antragstellung hat sich auch die Zuständigkeit für die Annahme von Bauanträgen geändert:
Künftig sind digitale und papiergebundene Anträge grundsätzlich nicht mehr über die Gemeinden, sondern direkt beim Landratsamt Eichstätt einzureichen.
Eine Ausnahme gilt für papiergebundene Anträge, bei denen die Zuständigkeit für die Bearbeitung alleinig im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde liegt beispielsweise bei Genehmigungsfreistellung, isolierte Befreiung, isolierte Abweichung von örtlichen Bauvorschriften vor.
Diese Anträge sind nach wie vor bei der Gemeinde einzureichen.
Papiergebundene Anträge für die Baugenehmigungsbehörde können dem Landratsamt Eichstätt je nach Zuständigkeitsbereich postalisch an die Adressen des Landratsamts Eichstätt, Residenzplatz 1 in 85072 Eichstätt, oder Bahnhofstraße 16 in 85101 Lenting, gesendet werden.
Meistgelesene Nachrichten
- Horrorcrash auf B13 fordert zwei Todesopfer und mehrere Verletzte
- Polizeibekannter sticht in Dönerladen zu
- Straßenbaustelle in Ingolstadt dauert länger als erwartet
- Lebensgefährlich Verletzter verstirbt im Krankenhaus
- Straße in Ingolstadt wird wegen Baumaßnahme zur Einbahnstraße
- Autobahn nach Unfall mit Wildschwein gesperrt
- Schwerer Betriebsunfall in Ölverarbeitungsbetrieb
- Andere genieren sich in dem Alter: Exhibitionist belästigt Frau vor Friedhof
- Randalierer an der B16 – Polizei sucht Zeugen
- Straßensperrung und Umleitung wegen Bundeswehrübungen
Folgen Sie uns auf Facebook: https://www.facebook.com/regionalreporterde |