(ir) Die Führerscheinstelle des Landratsamtes Eichstätt empfiehlt
eine rechtzeitige Verländerung von befristeten Führerscheinen.
Aufgrund der erforderlichen Bearbeitungsdauer und zentralisierten Herstellung
der Führerscheinkarten in der Bundesdruckerei Berlin empfiehlt die
Führerscheinstelle des Landratsamtes Eichstätt, die Verlängerung von befristeten
Führerscheinklassen rechtzeitig vor Fristablauf beziehungsweise vor dem 50.
Geburtstag zu beantragen.
Die individuell betroffenen Klassen und das
jeweilige Ablaufdatum kann jeder Inhaber eines Kartenführerscheins auf dessen
Rückseite, Spalte 11, ersehen. Bis zum angegebenen Tag, 24 Uhr, sind die
betroffenen Fahrerlaubnisklassen längstens gültig und erlöschen danach kraft
Gesetzes. Um den Wegfall von Besitzständen sowie Rechtsnachteile zu vermeiden,
ist eine fristwahrende Verlängerung eigenverantwortlich rechtzeitig, das heißt
frühestens 3 Monate, spätestens jedoch 6 Wochen vor Ablauf der ausgewiesenen
Gültigkeit beziehungsweise vor dem 50. Geburtstag, in der Wohnortgemeinde oder
dem Landratsamt unter Vorlage von aktuellem Haus- und Augenarztgutachten,
biometrischem Passfoto, bisherigem Führerschein und Ausweisdokument zu
beantragen. Gleiches Verfahren gilt für Inhaber von gelben
Personenbeförderungsscheinen, zum Beispiel Taxi oder Mietwagen, und D-Klassen,
die jeweils zusätzlich ein Führungszeugnis anfordern müssen.
Werden die
C-Führerscheinklassen zur Güterbeförderung im gewerblichen Rahmen genutzt, so
ist seit 09. September 2014 die Eintragung der Schlüsselzahl 95 zwingend
erforderlich. Hier empfiehlt sich die gleichzeitige Vorlage von
Weiterbildungsbescheinigungen nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
im Original über 35 Stunden zu je 60 Minuten, um einen Gleichlauf der
Geltungsdauer von Fahrerlaubnisklassen und der Schlüsselzahl 95 zu erreichen (in
Ausnahmefällen erweiterte Frist).
Die D-Klassen dürfen seit 10. September
2013 zur Personenbeförderung nur noch gewerblich genutzt werden, wenn die
35-stündige Weiterbildung nach dem BKrFQG bereits bei der Führerscheinstelle
vorgelegt und im Kartenführerschein eingetragen wurde.
Wer sich
persönlich über das Thema beraten lassen möchte, der kann sich unter der
Telefonnummer (0 84 21) 70-3 67 direkt im Landratsamt Eichstätt melden.