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Landwirte-Demos am Montag auch im Landkreis Eichstätt.
(ir) Am Montag, 8. Januar 2024, wird es in ganz Bayern und auch im Landkreis Eichstätt, zu erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen durch Demonstrationen von Landwirten kommen.
Von 5:00 Uhr bis 14:00 Uhr bewegen sich zahlreiche Traktor-Korsos dauerhaft auf verschiedenen Routen in der Region.
Nach Angaben der Veranstalter werden sich in der Region 10 mehr als 1.000 Traktoren und Lastwagen beteiligen, massive Behinderungen im Straßenverkehr sind daher zu erwarten. Die Auswirkungen betreffen auch den Linienverkehr des VGI, hier kann es zu erheblichen Verspätungen kommen.
Das Landratsamt Eichstätt bittet alle Verkehrsteilnehmer, sich rechtzeitig auf diese Situation einzustellen und auf unnötige Fahrten zu verzichten. Es ist zu erwarten, dass es durch Ausweichverkehre und weitere Aktionen auch auf Strecken außerhalb der Traktor-Korsos zu Behinderungen kommt.
Wo wird demonstriert?
Insgesamt gibt es sechs Fahrtrouten durch die Region, auf denen sich jeweils verschiedene Korsos von verschiedenen Startpunkten aus in Bewegung setzen und im gesamten Zeitraum im Kreisverkehr die jeweilige Route befahren.
Vier der Fahrtrouten durchqueren das Landkreisgebiet. Betroffen sind folgende Straßen:
Route 1 Eichstätt:
B 13 Schernfelder Kreisel, B 13, Kreisel Adelschlag/Weißenkirchen/Staatsstraße 2035
Route 2 von Gaimersheim, Stadtweg kommend:
Böhmfelder Straße, B 13, Kriegsstraße, Stadtweg, Dr. Ludwig-Kraus-Straße, Ettinger Straße, Zubringer zur Staatstraße 2335 in Richtung Hepberg, Staatsstraße 2335, Kraibergstraße, Ingolstädter Straße
Route 3 Neuburg-Ingolstadt:
Staatsstraße 2114, B 13
Route 4 Kösching-Großmehring:
Ingolstädter Straße, Beilngrieser Straße, Nürnberger Straße, Schillerstraße, Goethestraße, B 16a, Staatsstraße 2335
Darüber hinaus ist in Stammham eine Demonstration angemeldet, genauso wie im Gebiet Enkering-Kinding. Auch hier sind Verkehrsbeeinträchtigungen möglich.
Schulunterricht
Von den Verkehrsbehinderungen sind auch der Linienverkehr und die Schulbusse betroffen. Es kann zu entsprechenden Verspätungen oder Ausfällen bei der Schülerbeförderung kommen. Nach derzeitigem Stand findet an den Schulen in Bayern der Unterricht regulär statt - soweit möglich. Im Einzelfall können an den jeweiligen Schulen gegebenenfalls andere Entscheidungen notwendig werden. Entsprechende Informationen werden direkt von den Schulen herausgegeben.
Eltern wird angesichts der Verkehrssituation ausdrücklich nicht empfohlen, von der öffentlichen Schülerbeförderung auf eine individuelle private Beförderung auszuweichen. Sollten Schülerinnen und Schüler die Schule mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nicht erreichen können und keine alternativen Fahrtmittel haben, muss die Schule – wie bei einem Krankheitsfall – umgehend informiert werden.
Grundsätzliche Information
Versammlungen, wie die Demonstration der Landwirte müssen nicht genehmigt werden. Die Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht, für dessen Ausübung keine Erlaubnis erteilt werden muss. Gleichwohl muss eine geplante Versammlung unter freiem Himmel spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe den Behörden angezeigt werden.
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